Im aktuellen Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 des Bundesverkehrsministeriums findet sich auch die Umgehung Marktoberdorf. Das Vorhaben ist auf 26,3 Millionen Euro veranschlagt und steht in der Kategorie 'Prioritäre Vorhaben'. Darunter finden sich in Bayern 13 Vorhaben an Autobahnen und 16 an Bundesstraßen. Bei ihnen ist der Planungsstand so weit fortgeschritten, dass Baurecht vorliegt oder bis 2015 erlangt werden kann. Damit ist zwar noch offen, wann die Bagger anrollen, die Chancen für einen Baubeginn bis 2015 verbessern sich allerdings erheblich.
Ende Februar 2011 erließ die Regierung von Schwaben den Planfeststellungsbeschluss für das Großprojekt. Auf dem 5,7 Kilometer langen Streckenabschnitt soll der Fernverkehr von der B 16 im Geltnachtal zwischen B 12 und Bertoldshofen die Stadt umfahren. Die B 472 soll östlich von Bertoldshofen in einem Tunnel verschwinden.
Verfahren in München
Doch dem Baurecht fehlt noch eine letzte Hürde, berichtet Bruno Fischle, Leiter des Staatlichen Bauamts in Kempten: Ein Anlieger klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen das Bauvorhaben. Der Kläger forciert eine Südumgehung von Bertoldshofen, die durch ein Wasserschutzgebiet führen würde. Doch Fischle ist zuversichtlich, dass die Richter die Behördentrasse bestätigen. Denn die Südumfahrung wurde im Planfeststellungsverfahren zwar geprüft, aber wieder verworfen.
Wie das Gericht entscheiden wird, sei dennoch schwer vorherzusagen, meint Fischle. Die zweite Frage sei: Wann entscheidet das Gericht? Der Termin sei noch offen, heißt es beim VGH in München.

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Falls ein Urteil ergeht und keine Revision eingereicht wird, 'brauchen wir noch Geld und Zeit für den weiteren Planungsvorlauf', sagt Fischle. Denn in Bayern gelten Projekte mit einem Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro als prioritär. Vorrang bei der Verwirklichung haben die Autobahnen, heißt es beim Verkehrsministerium in Berlin. Gleichzeitig stellt der Bund weniger Geld in den Haushalt ein, als alle Projekte im Investitionsprogramm zusammen kosten würden. Denn rein bautechnisch könnten bis 2015 gar nicht alle verwirklicht werden. Fischle geht daher davon aus, dass die Bauvorhaben am schnellstens zum Zug kommen, für die alle Genehmigungen und Pläne vorliegen.
Doch erst wenn das Gericht entschieden hat, wird beispielsweise die Planung für den Tunnel bei Bertoldshofen verfeinert: Zu schnell, so Fischle, ändern sich gerade bei Tunneln Sicherheitsbestimmungen.
Lückenschluss in Lengenwang
Ganz konkret ist mittlerweile ein anderes Straßenbauprojekt im mittleren Ostallgäu: Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines kurzen Stücks an der Staatsstraße 2008 im Süden von Lengenwang ist seit kurzem rechtsgültig. Nur wenige hundert Meter liegen dort zwischen der ausgebauten Ortsdurchfahrt und der erneuerten Straße von Lengenwang nach Seeg. Anlieger hatten den Lückenschluss bisher blockiert.
Nun werde das Bauamt erneut mit den Grundbesitzern verhandeln, berichtet Behördenchef Fischle. Kommt keine Einigung zustande, könne man beim Landratsamt eine 'Besitzeinweisung' beantragen. Meist genüge die Androhung dieser Maßnahme, eine Enteignung sei die absolute Ausnahme, berichtet Fischle. Ziel sei es, den Restausbau der Straße mit zeitgemäßer Linienführung, breiterer Fahrbahn und begleitenden Radweg 2012 umzusetzen.