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Stadt Kempten setzt künftig auf den Party-Pass

Jugend

Stadt Kempten setzt künftig auf den Party-Pass

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    Stadt Kempten setzt künftig auf den Party-Pass
    Stadt Kempten setzt künftig auf den Party-Pass Foto: Gerhard Händle

    Einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes soll er leisten – der Party-Pass. Auch in Kempten wird der Ausweis, der Minderjährigen wie berichtet den Eintritt zu Veranstaltungen erleichtern soll, künftig gelten. 'Wir bieten den Veranstaltern damit auch als Stadt unsere Unterstützung an', sagte Thomas Baier-Regnery, Leiter des Amtes für Jugendarbeit, als er das Konzept dem Jugendhilfeausschuss am Montag vorstellte. Das Gremium beschloss einstimmig, den Party-Pass für Kempten auf den Weg zu bringen.

    Anstatt des Personalausweises, den die Veranstalter aus gesetzlichen Gründen seit Ende 2010 nicht mehr einbehalten dürfen, geben die Jugendlichen beim Einlass zu Festen das neue Kärtchen samt Lichtbild ab. Zuvor werden die Angaben auf dem Party-Pass mit einem gültigen Ausweisdokument, in der Regel dem Personalausweis, verglichen. Ist es Zeit, für die Minderjährigen zu gehen, – 14- und 15-Jährige spätestens um 22 Uhr, 16- und 17-jährige um 24 Uhr – können sie den Party-Pass wieder abholen.

    Das erleichtere dem Veranstalter die Einlasskontrolle, erklärte Baier-Regnery. 'Und er hat zudem einen genauen Überblick, welche Jugendlichen zu welchem Zeitpunkt noch anwesend sind.'

    Für Veranstalter mache die Idee Sinn, weil sie für die Einhaltung des Jugendschutzes haften. Überschreiten die Jugendlichen ihre Zeitgrenzen, könnten sie sogar namentlich aufgefordert werden, die Veranstaltung zu verlassen. Werden Party-Pässe nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeholt, würden sie an die Kommune weitergeleitet. Das Jugendamt könne anschließend die Eltern kontaktieren, um zu klären, ob der Jugendschutz in irgendeiner Weise verletzt wurde. 'Somit setzt der Party-Pass auch auf die Mithilfe der Kommunen', so Baier-Regnery. Bei den Veranstaltern käme die Idee gut an.

    Positive Rückmeldungen von der Polizei

    Das gilt ebenso für die Polizei. Der Party-Pass vereinfache die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen und diene damit dem Veranstalter und dem Minderjährigen gleichermaßen, erläutert Thomas Ritter, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. Die Rückmeldungen von Kollegen anderer Zuständigkeitsbereiche seien bislang durchwegs positiv. Letztlich bleibe es dem Veranstalter überlassen, wie er die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes überwacht. Der Party-Pass sei kein Muss. 'Aber er ist eine sehr gute Möglichkeit für Minderjährige, unkompliziert Zutritt zu Veranstaltungen zu bekommen', sagt Ritter.

    Jedoch sei es 'zwingend notwendig', so Ritter, dass der Minderjährige zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument mit fälschungssicheren Merkmalen vorzeigt. Denn als solches gilt der Party-Pass nicht, betont der Polizeisprecher: 'Diese Kontrolle ist Aufgabe des Veranstalters. Nur so kann ein Missbrauch verhindert werden.' Wenn sich die Veranstalter an die Richtlinien halten, 'dann dürfte es aber keine großen Probleme geben'.

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