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Reha-Klinik-Besucher in Kaufbeuren randaliert und beleidigt Polizeibeamte

Betrunken

Reha-Klinik-Besucher in Kaufbeuren randaliert und beleidigt Polizeibeamte

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    Reha-Klinik-Besucher in Kaufbeuren randaliert und beleidigt Polizeibeamte
    Reha-Klinik-Besucher in Kaufbeuren randaliert und beleidigt Polizeibeamte Foto: Andy Heinrich

    Ein 30-jähriger Mann aus Neu-Ulm wollte im November 2009 seine Freundin in einer Reha-Einrichtung im Raum Füssen besuchen, wo sich die Frau von einem schweren Schlaganfall erholte. Als die Mutter seiner Freundin ins Ostallgäu fuhr und ihn und einen Verwandten mitnahm, betranken sich die zwei Männer während der Fahrt. Bei der Ankunft in der Klinik war der 30-Jährige so betrunken, dass er randalierte und nach einem Arzt trat. Anschließend beleidigte er drei Polizeibeamte. Als Angeklagter vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wusste der junge Mann wegen seiner damaligen Alkoholisierung von dem Vorfall so gut wie nichts mehr.

    Einer Pflegerin war dagegen als Zeugin der > auf ihrer Station noch in lebhafter Erinnerung: Der Angeklagte und ein weiterer Mann seien mittags > in der Klinik erschienen. Deshalb habe sie die beiden nicht zu der Patientin gelassen, die sie gerade versorgte. Die Reaktion des Angeklagten schilderte sie folgendermaßen: > Auf Nachfrage des Richters erklärte sie, dass sie die Beleidigung nicht so wichtig genommen und deshalb auch keine Anzeige erstattet habe. Als der Angeklagte damals auf die Zeugin zukam, schloss sie von innen die Zimmertüre und rief den diensthabenden Arzt an. Als dieser erschien und den renitenten Besucher zum Gehen aufforderte, trat der Mann nach ihm. Der Mediziner reagierte schnell und wurde nur leicht getroffen.

    Weil der Angeklagte und sein Begleiter weiterhin keine Anstalten machten, das Klinikgelände zu verlassen, wurde die Polizei gerufen. Auch deren Platzverweis ignorierte der Mann und beleidigte drei Beamte unter anderem als >.

    Der Angeklagte wurde schließlich mit nach Füssen auf die Wache genommen. Angesichts eines Blutalkoholwerts von 2,5 Promille schloss jetzt eine Gutachterin eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht aus. Außerdem attestierte die Sachverständige dem Angeklagten eine Abhängigkeit von Heroin und Alkohol sowie eine Hepatitis C.

    Wegen der schweren Lebererkrankung will sich der junge Mann, der nach eigenen Angaben mittlerweile nicht mehr trinkt und gegen seine Heroinsucht behandelt wird, demnächst einer Interferon-Therapie unterziehen. Zu seinen Taten war er einsichtig und entschuldigte sich bei der Pflegerin. Dass ihm im Urteil die viermonatige Freiheitsstrafe wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung trotz 18 Vorstrafen noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, lag vor allem an dem langen Zeitraum, der seit dem Vorfall vergangen ist. Mit deutlichem Unverständnis reagierte der Richter darauf, dass frühere Straftaten des Angeklagten von einem anderen Gericht anfänglich nur mit Verfahrenseinstellungen und Verwarnungen geahndet worden waren. Wörtlich sagte er: > Er fügte hinzu: > (bbm)

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