Ein Ostallgäuer Unternehmer ist Anfang August in den Fokus von Betrügern geraten. Die Bank konnte Überweisungen in Höhe von 50.000 Euro konnten gerade noch rückgängig machen.
Neue Betrugsmasche "CEO-Fraud"
Die Polizei warnt momentan vor der hierzulande noch recht neuen Betrugsmasche "CEO-Fraud". Bei diesem Betrugsphänomen ("Fraud" ist englisch für "Betrug") gibt sich der Betrüger als "CEO" ("Chief Executive Officer", der Chef oder Geschäftsführer) eines Unternehmens aus. Er bittet einen überweisungsberechtigen Mitarbeiter eines Unternehmens oder, wie im aktuellen Fall, die Hausbank um Überweisung eines Geldbetrages für die eigene Firma. Die Betrugsmasche "CEO-Fraud" hat ihren Ursprung in den USA und ist seit einiger Zeit weltweit auf dem Vormarsch.
So wollten die "CEO-Betrüger" an das Geld der Ostallgäuer Firma:
Der Täter hat bei einer Bankfiliale angerufen und und sich als Inhaber einer ortsansässigen Firma ausgegeben. Als Geschäftsführer würde sich der Anrufer gerade auf einer Messe befinden. Er müsse für einen Einkauf mehrere Überweisungen im Gesamtwert von ca. 50.000 Euro veranlassen. Durch geschickte Gesprächsführung und Detailwissen über die Firma konnte der Betrüger Vertrauen gewinnen. Die Bank hat schließlich die Überweisungen an deutsche Konten zunächst ausgeführt. Allerdings laufen gegen die Kontoinhaber Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche. Weil die Bank im vorliegenden Fall den Betrug rechtzeitig bemerkte, entstand der Ostallgäuer Firma kein finanzieller Schaden. "Die Überweisungen konnten glücklicherweise noch rechtzeitig zurückgebucht werden", heißt es im Polizeibericht. Die Kripo Kaufbeuren hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten die Ermittlungen übernommen.
Bereits hoher finanzieller Schaden bei Allgäuer Firmen
Andere Firmen hatten nicht so viel Glück: Allein bei Firmen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West haben im laufenden Jahr haben Betrüger mit "CEO-Fraud" schon mehr als 70.000 Euro erbeutet.
Das rät die Polizei Unternehmern im Allgäu:
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:

CEO-Fraud
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- Vermeiden Sie Telefonbanking!
- Legen Sie ein Passwort fest, das nur einem kleinen Personenkreis bekannt ist!
- Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihr Personal im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen veröffentlichen!
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
- Sensibilisieren Sie Ihr Personal hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
- Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
- Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
- Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
Die Polizei rät Bankpersonal:
Legen Sie auf und wählen Sie die ihnen bekannte Telefonnummer des angeblichen Auftraggebers. Rückversichern Sie sich, ob telefonische Überweisungsaufträge tatsächlich von der Firma stammen!