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Neue Friedhofs- und Abwassergebühren in Biessenhofen

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Neue Friedhofs- und Abwassergebühren in Biessenhofen

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    Neue Friedhofs- und Abwassergebühren in Biessenhofen
    Neue Friedhofs- und Abwassergebühren in Biessenhofen Foto: Jochen Eckel (dpa-Zentralbild)

    Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Biessenhofen sind längst nicht mehr kostendeckend, erläuterte Bürgermeister Wolfgang Eurisch im Gemeinderat. Denn seit 1993 wurden sie nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Den Räten war deshalb zuvor der Entwurf einer Änderung dieser Gebührensatzung zugegangen. Die Grabplatzgebühren können dagegen erst 2012 neu kalkuliert werden, da laut Geschäftsleiter Klaus-Jürgen Leis noch die Kosten einiger noch nicht fertiger Baumaßnahmen einfließen müssen.

    Da es sich beim Friedhof um eine gemeindliche Einrichtung handle, können die Bestattungsunternehmen nicht direkt mit den Bestattungspflichtigen abrechnen, beantwortete er die Frage eines Gemeinderats. Die Unternehmen stellten deshalb ihre Kostenrechnung an die Gemeinde, die dann die in der Satzung festgelegten Sätze über Gebührenbescheid einziehe.

    Auf die Frage aus dem Gremium, warum in der Satzung – wie kürzlich in Wald beschlossen – nicht festgelegt werden könne, dass die Gebühren entsprechend der im Friedhof ausgehängten Gebührensätze abgerechnet würden, antwortete Leis: Das sei rechtlich nicht möglich. Der Bürger müsse anhand der Satzung feststellen können, welche Kosten auf ihn zukommen. Er sei sich auch sicher, dass in Wald die Rechtsaufsicht einschreiten werde. Einstimmig beschloss daraufhin das Gremium die Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen, die zum 1. Januar in Kraft treten soll.

    Ebenso einstimmig wurde die Änderungssatzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde beschlossen. Durch sie wurde festgelegt, dass künftig der Anschluss- und Benutzungszwang nicht auch für Niederschlagswasser gilt, sofern dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist.

    Für die Ermittlung der Daten für die gesplittete Abwassergebühr wurden Fragebögen an 1540 Haushalte gegeben, erinnerte dann Eurisch. Der Rücklauf sei gut und zügig gewesen.Nur 209 Haushalte hätten geschätzt werden müssen. Durch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung erhebt die Gemeinde ab Januar für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

    Aufgrund der errechneten Daten sei die Abwassergebühr von bisher 1,93 Euro künftig auf 1,49 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser festzusetzen. Hinzu komme die neu aufgenommene Niederschlagswassergebühr, die laut Kämmerin Angela Unger noch nicht endgültig errechnet werden konnte, da die Daten dafür von der beauftragten Firma erst am Tage der Sitzung eingingen.

    Die Gebühr liege im Jahr aber unter 20 Cent pro Quadratmeter versiegelter Grundfläche. Einstimmig beschloss der Rat daraufhin die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Zugleich fasste er den Vorratsbeschluss, der die Verwaltung ermächtigt, die nach der Kalkulation errechnete Niederschlagswassergebühr noch in die Satzung einzusetzen.

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