Schnell ist es passiert: Ein Tier springt auf die Straße, der Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kracht. Oft bezahlt das Tier einen solchen Unfall mit dem Leben – so auch im aktuellen Fall eines Kempteners, der auf der B 19 einen Dachs überfahren hat. Doch wer kümmert sich eigentlich bei einem Wildunfall um die Beseitigung des Tierkadavers und wer bezahlt sie?
Herr Fischle, wer muss bei einem Wildschaden die Kosten für die Entsorgung des toten Tieres tragen?
Fischle: Wenn der Verursacher des Schadens bekannt ist, geht die Rechnung an ihn beziehungsweise seine Versicherung. Das ist so ähnlich, wie wenn jemand zum Beispiel eine Leitplanke oder einen Leitpfosten beschädigt. Der Verursacher gilt hier als Schädiger öffentlicher Straßenverkehrseinrichtungen, bei einem Wildunfall wird von übermäßiger Verschmutzung einer Straße gesprochen. In beiden Fällen hat der Staat – also der Steuerzahler – Anspruch darauf, dass der Schaden vom Verursacher beglichen wird.
War das schon immer so geregelt?
Fischle: Ja, das ist nichts neues.

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Und wenn nicht bekannt ist, wer das Tier überfahren hat?
Fischle: Dann sammelt die Straßenmeisterei den Kadaver ein und bringt ihn in die Tierkörperbeseitungsanlage. Die Kosten tragen dann wir.
Wie viel kostet die Entsorgung eines Tierkadavers?
Fischle: Im Fall des Dachses waren es rund 50 Euro. Es hängt von der Größe des Tieres ab.
Bruno Fischle ist Leiter des Staatlichen Bauamtes in Kempten und für einen großen Teil des Straßennetzes im Allgäu zuständig.