Gemeinderat: Nachbesserungen für neues Gewerbegebiet in Oberreute

4. Juni 2012 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Olaf Winkler

Zwei bis drei Firmen sollen sich in Oberreute ansiedeln können

Die geplante Billigung des Entwurfs für ein neues Gewerbegebiet durch den Gemeinderat Oberreute musste verschoben werden. Nach der Präsentation des Bebauungsplans durch das Büro Sieber tauchten gleich mehrere Fragen auf, die zunächst abgeklärt werden sollen. Auch sind Nachbesserungen notwendig, nachdem unter anderem vorgeschlagen wurde, einen Gehweg einzuplanen.

Das neue Gewerbegebiet soll das bestehende Gebiet 'Zum Mühlenweiher' in Richtung Alpenstraße fortsetzen. Insgesamt wird eine Fläche von 1,1 Hektar überplant. Rund 5700 Quadratmeter sind für eine Bebauung vorgesehen. Zwei bis drei Firmen sollen sich hier ansiedeln. Eine zusätzliche Erschließungsstraße ist nicht notwendig, da die Zufahrt über die Straße 'Zum Mühlenweiher' erfolgen kann. Relativ groß ist der Grünanteil, denn im östlichen Bereich ist ein Hang, der nicht verändert werden soll. Über die relativ große Grünfläche könne nicht nur die notwendige Ausgleichsfläche geschaffen werden, erläuterte Heidrun Ernst vom Planungsbüro Sieber. Vielmehr schaffe die Gemeinde eine Vorratsfläche, die bei einer späteren Bebauung an anderer Stelle wiederum als Ausgleichsfläche dienen könne.

Eine Unterteilung der zur Bebauung vorgesehenen Fläche sieht der Plan nicht vor, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen. Festgelegt wird, dass maximal 65 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Auch die Verwendung von Satteldächern und eine Dachneigung zwischen 16 und 36 Grad werden festgeschrieben. Im Abstand von 20 Metern zur Bundesstraße darf keine Bebauung erfolgen. Und Werbeschilder dürfen nicht größer als zehn Quadratmeter sein.

Der Bebauungsplan regelt zudem die maximale Wandhöhe mit 6,75 Metern und die Firsthöhe mit elf Metern. Das war insbesondere Xaver Kienle zu unkonkret, da es sich nur um einen Mittelwert handle. Auf seine Anregung hin soll das Planungsbüro die maximale Höhe des Gebäudes von der Straße aus definieren. Mehrere Gemeinderäte machten auch darauf aufmerksam, dass keine Fortsetzung des Gehweges eingeplant sei.

Im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet ist er jedoch vorhanden. Daher beschloss das Gremium, ihn auch parallel zum neuen Gewerbegebiet zu verlängern. Nicht zuletzt soll mit dem Abwasserverband abgeklärt werden, inwieweit eine Leitung zu berücksichtigen ist.

Sind die damit verbundenen Änderungen in den Plan eingearbeitet, soll der Gemeinderat darüber abstimmen und die Auslegung des Plans sowie die Trägeranhörung beschließen. Das soll möglichst noch im Juni der Fall sein.