Tourismus im Allgäu: Mögliche Gesetzesänderung: Allgäuer Tourismusorte sollen Kurtaxe auch für ÖPNV nutzen dürfen

22. Januar 2020 16:09 Uhr von Julian Hartmann
ÖPNV (Symbolbild)
ÖPNV (Symbolbild)
David Yeow

Die CSU und die Freien Wähler haben im Bayerischen Landtag einen Entwurf zur Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingebracht. Durch die Änderung soll es den Orten in Zukunft erlaubt sein, ihre Einnahmen aus Kurabgaben unter anderem für den ÖPNV nutzen zu dürfen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Tourismusverbandes Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V. hervor. Demnach müssten Gemeinden, die ihren Gästen kostenlose Fahrten anbieten wollen, dies bald nicht mehr nur aus eigener Tasche bezahlen, sondern könnten bei der Finanzierung auf die Kurbeiträge zurückgreifen, meint Klaus Holetschek, der Vorsitzende des Tourismusverbandes. Außerdem dürften die Kommunen das Geld auch für ortsübergreifende Veranstaltungen und Erholungsangebote in der Region verwenden. "Dass die zweckgebundenen Tourismusabgaben bislang nicht für ortsübergreifende Erholungsangebote in unseren Urlaubsregionen verwendet werden können, ist ebenfalls aus der Zeit gefallen", so Holetschek weiter. Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs haben Gemeinden, die es betrifft, dann die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsverbindungen wie zu Seen, Wanderwegen oder auch innerhalb der Gemeinde über den Kurbeitrag mitzufinanzieren.