Verurteilung: Kopf des Opfers auf Asphalt geknallt

4. Mai 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Frank Rumpenhors tdpa

22-jähriger Gewalttäter erhält nach brutaler Schlägerei eine Bewährungsstrafe

Ein 22-Jähriger ist am Amtsgericht Sonthofen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt worden. Er hatte bei einer Schlägerei in der Sonthofer Hirschstraße einen Mann umgeworfen

Als das Opfer bereits am Boden lag, packte er dessen Kopf und schlug ihn mehrfach auf den Asphalt. Nur durch das beherzte Eingreifen zweier junger Männer wurde Schlimmeres verhindert. Doch kaum ließen die beiden Schlichter den 22-Jährigen los, stürzte sich dieser erneut auf seinen Kontrahenten und befördert ihn mit der Faust zu Boden. Das Opfer habe als Folge der Schlägerei eine kurzfristige Amnesie, eine Schwellung an der Oberlippe, Schürfwunden an der linken Gesichtshälfte sowie Schmerzen am Kiefer und Schmerzen im Bereich der linken Hüfte erlitten, führte der Staatsanwalt vor Gericht aus. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung, weil der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft sei. Die Anwältin des Angeklagten hielt dagegen, ihr Mandant habe zwar zugeschlagen, aber nicht - wie vom Staatsanwalt in der Anklage formuliert - gegen den Kopf des Opfers getreten. Von einer "besonderen Rohheit der Tat" könne deswegen nicht die Rede sein.

Der Angeklagte gab an, von seinem Opfer zuvor provoziert und beleidigt worden zu sein. Dennoch habe er falsch reagiert, gestand er ein und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Der Geschädigte, der keine Strafanzeige gestellt hatte, nahm die Entschuldigung mit den Worten "das passt" an.

"Sie haben noch einmal Glück gehabt, dass sich das Opfer nicht schwerer verletzt hat", sagte der Richter Dr. Alexander Hirschberg. Es sei dennoch eine erhebliche, wenn auch - juristisch betrachtet - keine schwere Körperverletzung, weil ein Tritt nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil sei als letzte Chance zu verstehen, warnte der Richter. Im nächsten Fall könne der Angeklagte nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen.