Lärmschutz: Kemptener Lärmschutzverordnung: Gartengeräte müssen zur Mittagszeit ruhen

6. September 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Martina Diemand

In den Oberallgäuer Gemeinden keine vergleichbare Verordnung

Zwischen 12.30 und 14.30 Uhr müssen die Rasenmäher, Heckenscheren und Motorsägen in Kempten stillstehen. Das schreibt die städtische Lärmschutzverordnung vor. Über diese Mittagspause hatte es nach unserer gestrigen Berichterstattung über Nachbarschaftsstreitigkeiten einige Verwirrung gegeben.

Wir hatten aus einem Ratgeber der Verbraucherzentrale zitiert, dass Geräte wie Motorsägen, Rasenmäher und Heckenscheren in Wohngebieten werktags grundsätzlich von 7 bis 20 Uhr betrieben werden dürfen. Das sieht die bayerische Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auch so vor. Es sei denn, die Kommunen treffen selbst weitere Einschränkungen - wie Kempten. Die Betriebszeiten von 57 Maschinen und Geräten regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie greift in Wohn- und in Sondergebieten, die der Erholung dienen. Demnach dürfen beispielsweise Rasenmäher, Schneefräsen oder Heckenscheren weder an Sonn- und Feiertagen, noch zwischen 20 und 7 Uhr betrieben werden. Und in Kempten gibt es obendrauf eben noch die Mittagspause: Von 12.30 bis 14.30 Uhr sind > tabu. Wer sich nicht daran hält, muss laut Roland Sauter vom städtischen Umweltamt mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 2500 Euro könne das kosten. Allerdings nur, wenn permanent zu Lasten der Nachbarn gelärmt werde. Vorher suche man das Gespräch.

Merkblatt für die Bürger

Und wie regeln die 13 Gemeinden im nördlichen Oberallgäu die Sache mit dem Maschinenlärm? Dort, so heißt es unisono aus den Rathäusern, gebe es keine eigenen Lärmschutzverordnungen. Theoretisch dürfen die Rasenmäher dort also von 7 bis 20 Uhr laufen. Allerdings setze man, so heißt es beispielsweise aus Lauben, auf die Vernunft der Bürger. Wer selbst Wert auf eine ruhige Mittagspause lege, sollte diese auch den Nachbarn gönnen. Bei eventuellen Fragen zum Thema lege man den Bürgern das Merkblatt > des bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ans Herz.