Im Landschaftsschutzgebiet im Weidach darf ein Einfamilienhaus entstehen. Dafür ebnete der Füssener Stadtrat mit 15:7 Stimmen den Weg: Er sprach sich für die entsprechende Änderung des Bebauungsplans aus. Die Mehrheit der Kommunalpolitiker sah in dem Vorhaben einen Lückenschluss.
Wie berichtet, hat das geplante Einfamilienhaus beim Köllespitzweg die Räte schon mehrfach beschäftigt. Das Grundstück grenzt an die bestehende Bebauung, liegt aber selbst im Landschaftsschutzgebiet. Mehrere Anlieger lehnen den Neubau ab. Sie verweisen darauf, dass sie beim Bau oder Kauf ihrer Häuser die Zusicherung hatten, dass durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und das dortige Landschaftsschutzgebiet keine weitere Bebauung möglich sei. Das Landratsamt stufte den Neubau erst als nicht realisierbar ein, stellte das Signal dann aber auf Grün.
Ilona Deckwerth (SPD) ist weiter gegen das Einfamilienhaus: Man dürfe das wertvolle Schutzgelände nicht einfach opfern. Im Weidach gebe es ausreichend andere Flächen für Bauwünsche. >, lehnte Dr. Martin Metzger (Bürger für Füssen) eine erneute Grundsatzdebatte ab.
Nach kurzer Aussprache billigte der Rat die Änderung des Bebauungsplans. Zuvor muss aber ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Dabei geht es um die Übernahme der Planungskosten und eine Beteiligung der Kommune an der Wertsteigerung des Grundstücks.