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Immer häufiger Reklame an Lampenmasten in Marktoberdorf

Stadtbild

Immer häufiger Reklame an Lampenmasten in Marktoberdorf

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    Immer häufiger Reklame an Lampenmasten in Marktoberdorf
    Immer häufiger Reklame an Lampenmasten in Marktoberdorf Foto: Reinhold Löchle

    Es erinnert an eine Schnitzeljagd: An vielen Leuchtenmasten entlang Marktoberdorfer Innenstadtstraßen hängen derzeit kleine Werbetafeln. Allerdings steckt dahinter nicht etwa ein Gewinnspiel, sondern sie sollen den Verbraucher zu bestimmten Einkaufsmärkten an der Bahnhofstraße lotsen. Diese Schilderflut ist freilich nur vorübergehend. Die Stadtverwaltung hat sie genehmigt, solange die Arbeiten auf der Bahnhofstraße die Autofahrer zu Umleitungen zwingen. Andere Werbetafeln an der Meichelbeck- und Schwabenstraße sowie anderen Straßen scheinen dagegen auf Dauer angelegt zu sein.

    Häufig seien sie nicht genehmigt, weiß Helmut Schick vom Stadtbauamt. Hauptamtsleiter Rupert Filser ist eine andere Art von Werbung ein Dorn im Auge: das wilde Plakatieren. Dagegen will die Verwaltung bald vorgehen. "Wir sind gerade dabei, das neu zu regeln", spricht Filser die zahlreichen Plakatständer an den Fahrbahnrändern an. Laut Filser erstellt die Verwaltung derzeit dazu ein neues Regelwerk. Es soll im Herbst dem Stadtrat vorgelegt werden. Schon heute gilt: Plakate müssen grundsätzlich von der Stadtverwaltung genehmigt sein. "Wir können und wollen Plakatwerbung nicht ganz verbieten", betont Filser. Es gebe allerdings gesetzliche Vorgaben, die es einzuhalten gelte.

    Während das Plakatieren in den Zuständigkeitsbereich des Hauptamtes fällt, sind Werbetafeln Angelegenheit der Bau- und Verkehrsabteilung im Rathaus.

    Vor neun Jahren hat der Stadtrat eine Satzung erlassen, nach der maximal 60 x 40 Zentimeter große Werbeschilder an Straßenlaternen erlaubt sind - jedoch nicht an Verkehrsschildern. Auch dürfen sie die Sicht nicht behindern und bedürfen generell der Genehmigung der Stadt. Außerorts sei solche Werbung grundsätzlich tabu, betont Thomas Maier, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion. "Ziert" nun aber Werbung ein Stoppschild, schreiten die Ordnungshüter nicht selbst ein, sondern melden es der Stadtverwaltung, die bau- und verkehrsrechtlich für solche Fälle zuständig ist.

    Helmut Schick vom Bauamt war jahrelang Ansprechpartner für Geschäftsleute, die an Laternen und Pfosten am Straßenrand ein Werbeschild aufhängen wollten. Allerdings sei wohl nur ein Bruchteil der befestigten Schilder gemeldet worden, schätzt er. All die anderen hängen "schwarz". Manches habe man in der Vergangenheit toleriert, so Schick. Nun aber wolle man dagegen vorgehen. Allerdings nicht gleich mit der Verwarnungsgeld-"Keule", sondern mit einer schriftlichen Ermahnung.

    Werbespur durchs Stadtgebiet

    Das gilt auch für Plakat- und Werbeständer auf Gehwegen. Diese dürften auf keinen Fall Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhl behindern. 2002 hatte die Verwaltung sich schon mal der "Werbesünder" angenommen und Schilder abgehängt. Danach herrschte längere Zeit "Ruhe".

    In jüngerer Zeit tauchen wieder vermehrt Schilder auf, vereinzelt sind sie schon weit vor dem beworbenen Geschäft zu entdecken. In solchen Fällen werde man vermutlich einschreiten, so Schick.

    Hier und da im Stadtgebiet findet man rollende Werbeträger, sprich Anhänger, auf deren Plane eine Firma für sich wirbt. Dagegen könne man, so Thomas Maier, nur schwerlich etwas unternehmen, solange die Hänger zugelassen sind und nicht den Verkehrsfluss stören. Auch müssten sie immer wieder bewegt werden. Dies zu kontrollieren, sei aber nicht einfach, meint der Vizechef der Polizeiinspektion.

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