Auf Forderung des Registergerichts muss der Hospizverein Kaufbeuren/Ostallgäu die Wahl seines Vorsitzenden Karl-Heinz Wenzel wiederholen. Grund: Wenzel wurde bei der Jahresversammlung am 1. März gewählt. Damals gehörte er dem Verein rein formal aber noch nicht an.
Auslöser für diese etwas merkwürdige Situation war ein Schreiben des bisherigen Vorsitzenden Dr. Andreas Knie. Er trat nach Querelen mit dem Verein nicht mehr zur Wahl an, war aber noch Chef der Hospizstiftung. Vom Gericht wollte er wissen, ob Wenzel als Vorsitzender schon ins Vereinsregister eingetragen sei. Denn nur dann könne er ihm die Geschäfte der Stiftung übertragen. Gerüchte, er habe einem Nachfolger Probleme machen wollen, weist Knie zurück: 'Ich habe ihn ja selbst gewählt.'