Hartkäse aus dem Allgäu darf sich künftig nicht mehr "Parmesan" nennen. In einer entsprechenden Klage unterlagen die Allgäuland-Käsereien aus Wangen (württembergisches Allgäu) vor dem Kammergericht Berlin.
Die Richter folgten in ihrem Urteil den Argumenten einer Genossenschaft norditalienischer Käsehersteller. Demnach handelt es sich beim Begriff "Parmesan" nicht um eine Gattungsbezeichnung, sondern um ein aus der italienischen Ursprungsregion stammendes Produkt. Europaweit haben sich das die Käsehersteller unter dem Begriff "Parmigiano Reggiano" schützen lassen. Der Begriff "Parmesan" sei eine Übersetzung oder jedenfalls eine Anspielung des geschützten Namens. Die Allgäuland Käsereien müssen nun laut Urteil Schadenersatz leisten. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Allgäuland-Geschäftsführer Marcel Mohsmann bestätigte auf Nachfrage das seit Jahren schwebende Verfahren mit den italienischen Kontrahenten. "Seit den 70er Jahren produzieren wir Parmesan. Jetzt nennen wir das Produkt Mon Rocco."
Dem Richterspruch gemäß sei Allgäuland zwar zu Schadenersatz verpflichtet, räumt Mohsmann ein. Aber nachdem der klagende italienische Verband der norditalienischen Käsehersteller wohl keinen Schaden für sich nachweisen könne, "kostet uns diese Angelegenheit vermutlich keinen Euro." (az/bb)