Einer groß angelegten Betrugsmasche sind im vergangenen Jahr im Allgäu Hunderte von Firmen und Kommunen aufgesessen – darunter auch die Stadt Mindelheim.
Eine 'Gewerbeauskunft-Zentrale' (GAZ) hatte für einen Eintrag in ein wenig bekanntes Internet-Branchenbuch geworben und abkassiert. Jetzt hat das Düsseldorfer Unternehmen zum wiederholten Male mit derselben Masche versucht, Geld von einem Mindelheimer Kleinunternehmer einzutreiben. Auch bei anderen Gemeinden im Unterallgäu sind wiederholt Schreiben der Firma eingegangen. Opfer waren bislang Unternehmen, Städte und Kommunen geworden, die ein täuschend echt nachempfundenes amtliches Schreiben missdeutet und 956,40 Euro für den Eintrag in das Internet-Branchenbuch bezahlt hatten. Das Unternehmen hat seine Aktivitäten keineswegs eingestellt. Jetzt tauchte bei einer Mindelheimer Firma ein neuerliches Schreiben auf. Einziger Unterschied: Die Dienstleistung ist günstiger geworden.
Jetzt werden 569,06 Euro pro Jahr verlangt. Wer sorglos unterschreibt, verpflichtet sich allerdings für mindestens zwei Jahre. Das Vorgehen der Düsseldorfer Firma ist deutschlandweit immer gleich: Im Briefkasten findet sich ein Schreiben im Recycling-Umschlag. Der Brief erinnert in Aufmachung und Inhalt an ein Schreiben von Finanz- und Gewerbeamt. 'Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten', heißt es unter dem Briefkopf.
Groß steht oben 'Gewerbeauskunft-Zentrale', darunter und kleiner liest man 'Erfassung gewerblicher Einträge' – garniert mit einem Strichcode.
Verwendung von Schreiben verboten
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom April 2011 dem Betreiber der GAZ eine weitere Verwendung des Schreibens verboten. Allein im Titel sehen die Richter eine Irreführung, da eine Verwechslung mit dem Gewerberegister in Kauf genommen werde. Der Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) half dem Beklagten ebenfalls nicht, da das Landgericht meint: Wenn man nicht von einem Angebot ausgeht, achte man auch nicht mehr auf die AGB. Wirklich geändert hat das Urteil das Geschäftsgebaren der Firma offenbar nicht.
Der Mindelheimer Geschäftsmann mahnt, unbedingt die Finger davon zu lassen.