Wer einen Schlagstock verliert, wird eher nicht beim Fundbüro nachfragen, ob ihn jemand abgab. Da weckt ein silbernes Armband mit eingearbeitetem Schmuck eher die Sehnsucht, wieder in dessen Besitz zu kommen.
Umso verwunderter war jüngst ein AZ-Leser: Er gab ein solches Schmuckstück im Fundbüro der Stadt ab. Und nachdem sich der Besitzer nicht meldete, hieß es, der Finder bekomme das Armband. Das sei richtig, erklärt Wolfgang Lange vom Kaufbeurer Fundbüro: 'Der Finder kann für jeden Gegenstand Eigentumsrecht anmelden, sollte der Verlierer die Fundsache nicht abholen.' Allerdings müsse zuvor eine Lagerfrist von einem halben Jahr abgewartet werden, der ursprüngliche Besitzer dürfe zudem keinen Anspruch darauf anmelden. Das Fundbüro der Stadt nehme alle Sachen an, die gefunden und bei der Einrichtung abgegeben werden. Dazu kommen Gegenstände, die in Kaufhäusern, an Haltestellen, am Bahnhof oder auf der Straße gefunden oder bei der Polizei abgegeben wurden. Alle Gegenstände werden im Rathaus, die Fahrräder im Bauhof gelagert. 'Die Menge der Fundgegenstände füllt zwei Abstellkammern im Rathaus und einen Teil einer Halle im städtischen Bauhof. Dort lagern derzeit rund 150 Fahrräder', erzählt Lange.
Unter den Gegenständen seien üblicherweise Kleider und Schmuck, Fotoapparate und Handys, Schlüssel oder Ausweispapiere. Aber auch komplettes Reisegepäck, religiöse Requisiten oder Gebisse lagern bei der Stadt: 'Die Palette der gefundenen und verlorenen Gegenstände betrifft alle Lebensbereiche', meint Lange.
Alle Sachen werden ein halbes Jahr gelagert. Auf gezielte Nachfrage werden die Gegenstände Suchenden gezeigt, sie können auch im Internet eingesehen werden. Werde ein Suchender fündig, stehe dem Finder ein Lohn zu: bis 500 Euro fünf Prozent des Sachwertes, darüber noch drei Prozent. Melde sich aber niemand innerhalb der halbjährigen Frist, könne der Finder tatsächlich ein Besitzrecht geltend machen.
Sei das jedoch nicht der Fall, lasse das Fundbüro die Sachen öffentlich versteigern, um damit Transport-, Aufbewahrungs- oder Verwaltungskosten zu decken, erläutert Lange.
