Urteil: Für den Vater vor Gericht gelogen

31. Dezember 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Ruth Ploessel

21-Jähriger muss wegen einer Falschaussage 600 Euro bezahlen

Der Vater des Angeklagten war nicht zu dem Gerichtstermin gekommen. Dabei hatte der Mann entscheidend dazu beigetragen, dass sein Sohn jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Sonthofen saß. Der 21-Jährige musste sich wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Als sein Vater im März wegen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht stand, hatte der Sohn behauptet, er – nicht sein Vater – wäre am Steuer des Autos gesessen. Das half wenig: Das Gericht schenkte der Aussage des Sohnes keinen Glauben, weil ein Polizist den Vater als Fahrer identifizierte. Der wurde verurteilt und der Sohn wegen Falschaussage angezeigt.

'Mein Vater hat mir gesagt, ich soll das sagen, dann habe ich es getan', sagte der 21-Jährige jetzt aus. Er habe sich dabei keine großen Gedanken gemacht. Er habe nur seinem Vater helfen wollen.

'Ein Gericht anzulügen, geht einfach gar nicht', unterstrich die Staatsanwältin die Schwere der Tat. Sie zeigte aber Verständnis für den Angeklagten. 'Er war in einer Situation, die schwierig ist.' Dennoch forderte die Staatsanwältin neben einer Geldauflage auch einen Freizeitarrest. Der Verteidiger lehnte den Arrest ab, nannte aber eine Verwarnung mit Geldauflage angemessen.

Richterin Brigitte Gramatte-Dresse beließ es bei einer Verwarnung und einer Geldauflage von 600 Euro, betonte aber die Bedeutung von Aussagen vor Gericht. 'Ich muss mich darauf verlassen können, dass Zeugen die Wahrheit sagen', sagte die Richterin, die den Angeklagten warnte: 'Sie müssen lernen, eigene Entscheidungen zu treffen. Auch gegen den eigenen Vater.'