Gefälschte Überweisungsträger im Gesamtwert von rund 400 000 Euro haben zwei Männer bei verschiedenen Banken eingereicht, um sich Geld zu ergaunern. Das Landgericht Kempten verurteilte sie dafür gestern wegen einer Vielzahl von Diebstahlsdelikten, Urkundenfälschungen und Betrugsvergehen zu jeweils fünf Jahren Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden im Kongo geborenen und seit den 1980er Jahren in Belgien lebenden Männer hatten laut Anklageschrift in einem Zeitraum von April 2008 bis März 2011 Überweisungsträger aus den Briefkästen verschiedener Banken gefischt. Auf diese Weise besorgten sie sich die Daten von Kontoinhabern. Sie schlugen unter anderem in Kempten, Lindau, im Großraum München und in Karlsruhe zu.
Mit den gestohlenen Kontodaten erstellten die 48 und 52 Jahre alten Männer neue Überweisungsträger mit teils hohen Beträgen im zehntausender Bereich. Diese schickten sie mit gefälschter Unterschrift wieder an die Banken oder warfen sie dort ein. Das Geld wollten sie sich auf deutsche und ausländische Konten überweisen, zu denen sie Zugang hatten. Sie gaben Überweisungen im Gesamtwert von fast 400 000 Euro auf.
Ausgeführt wurden Aufträge über knapp 120 000 Euro, wovon ein Teil (etwa 40 000 Euro) wieder zurückgebucht werden konnte.
In einem langen Gespräch außerhalb des Gerichtssaals einigten sich Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwälte darauf, dass das Strafmaß fünf Jahre nicht übersteigen wird – vorausgesetzt: Die beiden Angeklagten gestehen die Taten umfassend und ersparen dem Gericht auf diese Weise unter anderem einen aufgrund der Vielzahl an Taten langwierigen Prozess.
Exakt auf diese fünf Jahre beharrte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er hielt eine empfindliche Freiheitsstrafe für zwingend erforderlich, um Nachahmungstäter abzuschrecken und das Vertrauen der Allgemeinheit ins Überweisungswesen wieder zu stärken.
Zu Lasten der bereits neun Monate in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wertete er, die Menge der begangenen Straftaten und den langen Zeitraum, über den diese ausgeführt wurden. Er sprach von 'hoher krimineller Energie und einem gewissen Grad der Organisation'. Immerhin seien die Täter nur ihrer kriminellen Aktivitäten wegen nach Deutschland gefahren, und sie hätten extra Routen geplant, entlang derer sie die Banken aufsuchten.
Zu Gunsten der Täter sprach laut Staatsanwalt ihr Geständnis, und dass sie keinerlei Vorstrafen haben. Beides hoben auch die Rechtsanwälte hervor. Sie beriefen sich außerdem auf die Herkunft der Männer aus dem Kongo und deren 'andere soziale Lebensmöglichkeiten'.
Sie hätten sich mit dem ergaunerten Geld nicht selbst bereichern und einen aufwändigen Lebensstil finanzieren wollen, sondern damit ihre Familien in Schwarzafrika unterstützt. Das von den Anwälten geforderte Strafmaß blieb dennoch kaum unter dem der Staatsanwaltschaft.