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Freiwillige Sperrzeiten-Vereinbarung in Festzelten wird unterschiedlich angenommen

Feste

Freiwillige Sperrzeiten-Vereinbarung in Festzelten wird unterschiedlich angenommen

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    Freiwillige Sperrzeiten-Vereinbarung in Festzelten wird unterschiedlich angenommen
    Freiwillige Sperrzeiten-Vereinbarung in Festzelten wird unterschiedlich angenommen Foto: Matthias Becker

    Die Sperrzeiten-Regelung für Festzelte und Vereinsfeste hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Eine freiwillige Vereinbarung der Unterallgäuer Bürgermeister regelt: um 2 Uhr ist Zapfenstreich.

    Für den Markt Rettenbacher Bürgermeister Alfons Weber steht indes fest: >, könnten derartige freiwillige Vereinbarung nicht funktionieren - >. Im Oberallgäu etwa ist um 3 Uhr Schluss mit Feiern, im Ostallgäu hatte der dortige Landrat Johann Fleschhut kürzlich eine frühere Sperrstunde für seinen Kreis gefordert. Angesichts steigender Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen müsse die in Bayern für Bars und Discos geltende > auf den Prüfstand, sagte er. Mit seinem Vorstoß, auch im Ostallgäu eine landkreisweite Regelung für Feste durchzusetzen, ist Fleschhut vor einem Jahr bereits gescheitert: Die Ostallgäuer Kommunen wollen weiterhin selbst von Fall zu Fall entscheiden, wann eine Veranstaltung endet.

    Vor allem in seiner Gemeinde, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ostallgäu liegt, wo bis in die frühen Morgenstunden hinein gefeiert werden kann, müsse er von der Unterallgäuer Regelung abweichen, so Weber auf Nachfrage der MZ. In Markt Rettenbach gilt: Ausschank und Musik enden um 2.30 Uhr, Festschluss ist um 3 Uhr. >, sagt der Rathauschef, der die Regelung in seiner Gemeinde als > bezeichnet. Es sei seine >, dass 2 Uhr zu früh ist. Und auch wenn in Markt Rettenbach eine Stunde länger gefeiert wird als anderswo im Kreis: Laut Weber gibt es >. Auch die örtlichen Veranstalter seien mit der Regelung einverstanden. >

    Bisher werde die freiwillige Vereinbarung von den Unterallgäuer Gemeinden > angenommen, sagt Sonja Stäger, die beim Landratsamt für Gewerbe- und Gaststättenrecht zuständig ist. In einigen Orten werde wie in Markt Rettenbach bis 3 Uhr gefeiert, >. Bei besonderen Veranstaltungen seien Ausnahmen jederzeit möglich, sagt sie.

    Stäger räumt ein, dass das Landratsamt keine Gemeinde dazu verpflichten kann, sich an die Regelung zu halten. Auch der Kreistag habe hier keine Entscheidungskompetenz. Jede Gemeinde regelt im Rahmen der geltenden Gesetze letztlich selbst, wann eine Feier enden soll. Zuständig für die Gesetze sei der Landtag.

    Im Landratsamt hoffe man, dass im Zuge einer möglichen Änderung des Gaststättenrechts auch über die Sperrzeiten neu diskutiert wird und es eine verpflichtende Verordnung für alle Landkreise gibt.

    Weniger Trunkenheitsfahrten

    Auch wenn sich bisher nicht alle an die Vereinbarung halten: >, sagt Stäger, die unter anderem weniger Trunkenheitsfahrten aufführt. Sie kann sich gut vorstellen, dass die Sperrzeiten-Regelung in einer der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechungen erneut auf der Tagesordnung stehen wird. Dort wird diese dann vermutlich erneut für Diskussionsstoff sorgen.

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