Arbeit und Fußball-WM: Fifa WM 2022 in Katar: Darf ich die Fußballspiele während der Arbeitszeit mitverfolgen?

7. November 2022 14:22 Uhr von IHK IHK Schwaben
Fußball gucken während der Arbeitszeit? Auch während der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft geht das nicht mal eben so.
Fußball gucken während der Arbeitszeit? Auch während der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft geht das nicht mal eben so.
picture alliance/dpa | Silas Stein

Am 20. November 2022 beginnt die Fußball-WM in Katar. Viele sportbegeisterte Arbeitnehmer wollen die Spiele mitverfolgen. Aufgrund der Zeitverschiebung werden einige Partien während der Arbeitszeit stattfinden. Was also tun? Mal eben den Live-Ticker checken? Fernseher anschalten oder den Stream am PC laufen lassen? Die Rechtsexperten der IHK Schwaben, Hanna Schmid und Eva Schönmetzler, erklären, was erlaubt ist und was nicht.

Rechtslage: Fußball-WM gucken? Leider nicht während der Arbeitszeit. 

„Grundsätzlich gilt auch während sportlicher Großereignisse die Pflicht des Arbeitnehmers, seiner vertragsgemäßen Leistung nachzukommen“, sagt Hanna Schmid, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das heißt konkret: „Wegen der ablenkenden Wirkung ist es nicht erlaubt, am Arbeitsplatz die Spiele per Live-Stream im Internet oder TV zu schauen.“ Vorsicht ist auch geboten, wenn man nebenbei einen Fußball-Ticker im Internet verfolgt. „Oftmals ist die Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht für private Zwecke zugelassen“, warnt Schmid. Das Verbot betrifft auch die Mitverfolgung der WM-Spiele über das Radio.

Tipps für Arbeitgeber: Rechtzeitig Regeln festlegen

Was also tun, um Interessenskonflikte zu vermeiden? Die Arbeitsrechtsexpertin rät: „Arbeitgeber sollten auf alle Fälle vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft Regeln zur Verfolgung der Spiele im Betrieb festlegen.“ Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeitern zum Beispiel anbieten, Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten zu nutzen, um Live-Übertragungen zu verfolgen.

Werbung mit dem WM-Logo – Vorsicht Markenrechte

Die Fußball-WM ist aber nicht nur aus arbeitsrechtlicher Sicht Thema für Unternehmen. Einige Betriebe nutzen die mediale Aufmerksamkeit solcher Großereignisse gerne, um damit auch für eigene Produkte und Dienstleistungen zu werben. Vorsicht, warnt die Rechtsexpertin der IHK Schwaben, Eva Schönmetzler. „Um nicht in Konflikt mit den zahlreichen Schutzrechten der FIFA zu geraten, haben Unternehmen bei der Vermarktung einige Dinge zu beachten.“ Denn der Weltfußballverband, die FIFA, ist Inhaberin nahezu aller Schutz- und Urheberrechte der FIFA-Namen und Logos. Daher benötigen Unternehmen, die damit werben möchten, eine Erlaubnis der FIFA und müssen eine entsprechende Lizenz erwerben.