Bauausschuss: Drei moderne Einfamilienhäuser an Ecke Froelich-Schützenstraße

17. Oktober 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
heiko wolf

Private Baupläne konträr zu städtischen Interessen

Ziemlich verzwickt scheint die Situation zu sein, in der Stadtbauamt und Stadträte derzeit wegen dreier Bauvorhaben an der Ecke Schützen-/Froehlich-/Carl-Maria-von-Weber-Straße stecken. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses fand man zwar einen Lösungsweg.

Doch die drei privaten Bauherren dürfte diesen keineswegs als geeignete Lösung für ihr Problem ansehen. Ein Fall, in dem städtische Interessen konträr zu Bauherrenplänen stehen. Dazu kommt, dass die drei geplanten Wohnhäuser einerseits die Verfechter des Stadtentwicklungszieles "Wohnen in der Innenstadt" freuen müssten, andererseits passen die Pläne nicht zu anderen städtebaulichen Zielen Von mehreren Rednern wurde deshalb in der Sitzung angemahnt, die Interessen der Bauherren nicht einfach zu übergehen. Schließlich hätten sie den Baugrund im Vertrauen darauf gekauft, dort ihre baulichen Vorstellungen verwirklichen zu können. Denn das Areal gehört teilweise zum 'unbeplanten Innenbereich', Bauherren hätten dort also große Freizügigkeiten.

Auf dem Grundstück stand einst ein altes Wohn- und Geschäftshaus, das nach einem Brand abgerissen wurde. Es wurde verkauft, dann nochmals verkauft und aufgeteilt. Darauf sollen nun laut Bauamt drei sehr moderne Einfamilienhäuser errichtet werden – was nicht zu den Vorstellungen der Städteplaner passt. So wird denn auch vor einer 'städtebaulichen Fehlentwicklung' in der Ausschussvorlage gewarnt.

Dazu kommt, dass diese ganze Ecke samt Parkplatz laut Stadtbaumeister Peter Münsch 'erhebliche gestalterische und funktionale Mängel' aufweise. Dabei wurde der Bereich erst vor wenigen Jahren neu gestaltet – und zwar mit dem klaren Segen eben des Bauausschusses.

Münsch: Kein Vorkaufsrecht

Die Stadt habe hier nur zwei Möglichkeiten, erklärte Münsch: entweder den Bauinteressenten mehr oder weniger freie Hand zu lassen und damit städtebauliche Ziele zu gefährden, oder aber den Bebauungsplan für das benachbarte Gebiet auf das betreffende Areal auszuweiten. Das macht freilich zuvor noch eine Veränderungssperre notwendig.

Den Vorwurf aus den Reihen der Ausschussmitglieder, die Stadt habe es hier versäumt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, ließ Stadtbaumeister Münsch nicht gelten. Die Stadt habe in diesem Fall gar kein Vorkaufsrecht ausüben, sondern lediglich beim Kauf mitbieten können. Das tat sie auch, allerdings laut Münsch erfolglos.

Letztlich gab der Ausschuss den städtbaulichen Zielen den Vorzug vor privaten Bauplänen: Er empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungsplan Nr. 38 auf das Nachbargebiet auszuweiten und eine Veränderungssperre zu erlassen.