Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab morgen in Bayern

16. Juni 2020 14:40 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
Rainer Sturm / pixelio.de

Das Bayerische Kabinett hat heute die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Mit stabilen Infektionszahlen im Rücken, sei es jetzt gerechtfertigt, weiter zu erleichtern, so Ministerpräsident Markus Söder in der heutigen Pressekonferenz. Konkret geht es um folgende Punkte: Allgemeines und Kontaktbeschränkungen

  • Der bayernweite Katastrophenfall wird zum Mittwoch (17.6.) aufgehoben
  • Ab dann sind Treffen im öffentlichen Raum mit Angehörigen zweier Haushalte oder mit bis zu 10 Personen erlaubt 
  • Im privaten Rahmen gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr, hier muss nur der Mindestabstand beachtet werden 
  • Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten weiterhin 

Wirtschaft und Gastronomie

  • Ab Montag (22.6.) gilt zum Beispiel in Geschäften die Regel: 10 qm pro Kunde (bislang waren es 20 qm)
  • Das Gleiche gilt auch für Freizeit- oder Kultureinrichtungen (z. B. Museen oder Zoos) 
  • Verkäufer müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen, wenn sie durch eine Plexiglasscheibe o. ä. geschützt sind 
  • Ab dann dürfen Restaurants und Wirtschaften wieder bis 23 Uhr öffnen 
  • Für Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten wie im ÖPNV 

Kunst, Kultur und Veranstaltungen

  • Öffentliche (Kultur)Veranstaltungen dürfen ab Montag (22.6.) wieder mit bis zu 100 Gästen drinnen und bis zu 200 Gästen draußen stattfinden
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin 
  • Laien-Chöre dürfen dann auch wieder proben. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, Proberäume müssen regelmäßig gelüftet und die Probendauer begrenzt werden 
  • Private Veranstaltungen (Beerdigungen, Hochzeiten, Geburtstage) sind ab Montag mit bis zu 50 Personen drinnen und bis zu 100 Personen draußen möglich 
  • Das schließt auch Vereinssitzungen oder Abschlussfeiern ein 
  • Öffentliche Großveranstaltungen etc. bleiben bis zum 31.8. verboten 

Gottesdienste

  • Bei öffentlichen Gottesdiensten gilt ab Montag (22.6.) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen

Freizeit und Sport

  • Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern, sowie Wellness- und Saunabereiche dürfen ab Montag (22.6.) wieder öffnen
  • Dann darf auch wieder mit mehr als 20 Personen Sport getrieben werden (draußen und drinnen)
  • Grundlage für die Teilnehmerbegrenzung sind hierbei die Gegebenheiten vor Ort (Raumgröße, Belüftung etc.) 

Kitas und Schulen

  • Ziel: Regelbetrieb an Kitas und Schulen ab September

Die offizielle Mitteilung lesen SieHIER.