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Das ändert sich ab morgen in Bayern

Corona-Lockerungen

Das ändert sich ab morgen in Bayern

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    Das ändert sich ab morgen in Bayern
    Das ändert sich ab morgen in Bayern Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

    Das Bayerische Kabinett hat heute die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Mit stabilen Infektionszahlen im Rücken, sei es jetzt gerechtfertigt, weiter zu erleichtern, so Ministerpräsident Markus Söder in der heutigen Pressekonferenz. Konkret geht es um folgende Punkte: Allgemeines und Kontaktbeschränkungen

    • Der bayernweite Katastrophenfall wird zum Mittwoch (17.6.) aufgehoben
    • Ab dann sind Treffen im öffentlichen Raum mit Angehörigen zweier Haushalte oder mit bis zu 10 Personen erlaubt 
    • Im privaten Rahmen gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr, hier muss nur der Mindestabstand beachtet werden 
    • Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten weiterhin 

    Wirtschaft und Gastronomie

    • Ab Montag (22.6.) gilt zum Beispiel in Geschäften die Regel: 10 qm pro Kunde (bislang waren es 20 qm)
    • Das Gleiche gilt auch für Freizeit- oder Kultureinrichtungen (z. B. Museen oder Zoos) 
    • Verkäufer müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen, wenn sie durch eine Plexiglasscheibe o. ä. geschützt sind 
    • Ab dann dürfen Restaurants und Wirtschaften wieder bis 23 Uhr öffnen 
    • Für Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten wie im ÖPNV 

    Kunst, Kultur und Veranstaltungen

    • Öffentliche (Kultur)Veranstaltungen dürfen ab Montag (22.6.) wieder mit bis zu 100 Gästen drinnen und bis zu 200 Gästen draußen stattfinden
    • Die Maskenpflicht gilt weiterhin 
    • Laien-Chöre dürfen dann auch wieder proben. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, Proberäume müssen regelmäßig gelüftet und die Probendauer begrenzt werden 
    • Private Veranstaltungen (Beerdigungen, Hochzeiten, Geburtstage) sind ab Montag mit bis zu 50 Personen drinnen und bis zu 100 Personen draußen möglich 
    • Das schließt auch Vereinssitzungen oder Abschlussfeiern ein 
    • Öffentliche Großveranstaltungen etc. bleiben bis zum 31.8. verboten 

    Gottesdienste

    • Bei öffentlichen Gottesdiensten gilt ab Montag (22.6.) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen

    Freizeit und Sport

    • Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern, sowie Wellness- und Saunabereiche dürfen ab Montag (22.6.) wieder öffnen
    • Dann darf auch wieder mit mehr als 20 Personen Sport getrieben werden (draußen und drinnen)
    • Grundlage für die Teilnehmerbegrenzung sind hierbei die Gegebenheiten vor Ort (Raumgröße, Belüftung etc.) 

    Kitas und Schulen

    • Ziel: Regelbetrieb an Kitas und Schulen ab September

    Die offizielle Mitteilung lesen SieHIER.

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