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Darf Sterbegeld für Pflege draufgehen?

Streit

Darf Sterbegeld für Pflege draufgehen?

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    Darf Sterbegeld für Pflege draufgehen?
    Darf Sterbegeld für Pflege draufgehen? Foto: Patrick Pleul (picture-alliance/ ZB)

    Darf man für seine Bestattung zu Lebzeiten Vorsorge tragen? Generell ist die Antwort natürlich ja. Im Falle eines Ehepaares, das aufgrund einer schweren Erkrankung des Ehemannes in die Sozialhilfe abrutschte, befand der Bezirk Schwaben allerdings: Mit der vorhandenen Sterbegeldversicherung sei der Vermögensfreibetrag überschritten, deshalb müsse die Versicherung aufgelöst werden.

    Gegen diesen Bescheid hat die Ehefrau mit Unterstützung von Alfred Stoffel, Oberstaatsanwalt i.R. und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Schuldnerberatung der Diakonie Kempten, eine Landtagspetition verfasst. Stoffel: > Bis zur Erkrankung des Ehemanns führte das Ehepaar ein finanziell unabhängiges Leben. Beide hatten ihr Leben lang gearbeitet und kamen mit der Rente gut aus. Das ändert sich mit dem Schlaganfall des Mannes. Klinikaufenthalte und Reha-Maßnahmen ließen die Ersparnisse schnell schrumpfen.

    Als der Ehemann dann ins Pflegeheim musste, reichten Rente und Erspartes (bis auf den erlaubten Freibetrag von 3214 Euro) nicht mehr aus. Der Bezirk Schwaben verlangte zudem die Auflösung der beiden Sterbegeldversicherungen und die Verwertung dieser Rückkaufwerte. Die des Mannes wurde daraufhin aufgelöst und erbrachte knapp über 970 Euro. Für ihn wurde ab dem 1. 1.2011 Sozialhilfe bei Pflegestufe II gewährt.

    Allerdings mit dem Zusatz, dass die Ehefrau zur > gehöre und die Bewilligung der Sozialhilfe auch von ihrem Einkommen und Vermögen abhängig sei. Folglich wollte der Bezirk Schwaben auch die Sterbegeldversicherung der Ehefrau von 1188,78 Euro.

    Im Sozialhilferecht zu beachten

    Das kann nun nach Ansicht von Alfred Stoffel nicht mehr sein. Auf den Todesfall abgeschlossene Lebensversicherungen seien bis zu einem Betrag in Höhe von 3579 Euro unpfändbar, meint er. Dazu gebe es eine gesetzliche Regelung und obergerichtliche Grundsatzentscheidungen und >.

    Da das Kemptner Ehepaar laut Stoffel sicher kein Einzelfall ist, habe man eine Petition an den Landtag gerichtet. Er soll sich beim Sozialministerium dafür einsetzen, dass Sterbegeldversicherungen, die Sozialhilfeempfänger für ihre eigene Bestattung abgeschlossen haben, nicht zum verwertbaren Vermögen zu zählen seien, sondern als Schonvermögen bis zu einem Betrag von 3579 Euro verbleiben. Schließlich sei die Versicherung dazu da, die Kosten aus Anlass des Todes zu decken, um weder Angehörige noch den Staat damit zu belasten.

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