Die Staatsanwaltschaft Ravensburg (Oberschwaben) hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Geschäftsführer der Firma Omira Bodenseemilch GmbH (OBM) wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie gegen das Markengesetz mit Zustimmung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vorläufig eingestellt.
Unter der Voraussetzung, dass die beiden Geschäftsführer eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 100.000 Euro bezahlen, ist die endgültige Einstellung des Verfahrens beabsichtigt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen tragen die beiden Geschäftsführer die Verantwortung dafür, dass im Zeitraum vom Jahresanfang 2008 bis zum 15. September 2010 die Produkte "Bodensee-Emmentaler", "Bodensee-Käse" sowie "Mainauer Schnittkäse" in einem Gesamtumfang von etwa 227,5 Tonnen unter Verwendung der Herkunftsbezeichnung "Bodensee" in den Verkehr gebracht wurden, obwohl der Käse zunächst durch eine holländische Käserei und später, teilweise parallel, durch die Nordmilch AG in Bremen produziert wurde. Darüber waren die Verbraucher im Unklaren gelassen worden. Ein klassischer Fall von Etikettenschwindel.
Produktlinie umgestellt
Verantwortlich für den Bereich Einkauf und Vermarktung des Käses war der inzwischen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilte Prokurist und Verkaufsleiter des Unternehmens, der die Geschäftsbeziehungen zu der holländischen Firma und der Nordmilch AG hergestellt und unterhalten hatte. Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass dieser zwar nicht auf Weisung der Geschäftsführung gehandelt hat, diese jedoch von seinen geschäftlichen Entscheidungen informierte.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgt laut Staatsanwaltschaft unter anderem aufgrund des Umstandes, dass Omira die Produktlinie "Bodensee" einschließlich sämtlicher Werbung dafür komplett umgestellt habe und sich die verantwortlichen Geschäftsführer im Namen der Omira bei den Verbrauchern öffentlich entschuldigt hätten.