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Blutiges Ende einer Feier: 23-jähriger Mindelheimer schlägt mit Flasche zu

Gericht

Blutiges Ende einer Feier: 23-jähriger Mindelheimer schlägt mit Flasche zu

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    Blutiges Ende einer Feier: 23-jähriger Mindelheimer schlägt mit Flasche zu
    Blutiges Ende einer Feier: 23-jähriger Mindelheimer schlägt mit Flasche zu Foto: Frank Rumpenhors tdpa

    Eine Geburtstagsfeier endete für einen 24-jährigen Hotelkaufmann mit einer Kopfplatzwunde und einem zertrümmerten Backenzahn im Krankenhaus. Zwei Mal war er mit einer Bierflasche am Kopf getroffen worden.

    Der Täter, ein 23-Jähriger aus Mindelheim, wurde jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und brachte zum Ausdruck, dass er die Tat bereue. Mit den Worten >, versuchte er sich beim Geschädigten zu entschuldigen. Doch der 24-Jährige wollte die Entschuldigung nicht annehmen, zu sehr leide er noch unter dem Geschehenen. > Entlang einer fünf Zentimeter langen, sichtbaren Narbe auf der Stirn habe er bis heute ein Taubheitsgefühl und leide immer wieder unter Schwindel und Kopfschmerzen. Der zertrümmerte Backenzahn musste gezogen werden. Sechs Wochen war er krankgeschrieben. >, erklärte er.

    Das Motiv der Tat konnte nicht abschließend geklärt werden. War es Eifersucht oder ging es um eine Übernachtungsmöglichkeit? Sicher ist: Der 23-Jährige war in der Nacht vom 14. auf den 15. August 2010 auf die Geburtstagsfeier seiner Ex-Freundin gekommen, die aber bereits seit fünf Jahren mit dem 24-jährigen Hotelkaufmann zusammen ist und auch bei diesem wohnt. In den Morgenstunden war es dann unter Alkoholeinfluss zu einem Streit gekommen.

    Der Angeklagte erklärte, dass die Freundin der Grund gewesen sei. Der Geschädigte hingegen schilderte, dass der 23-Jährige bei ihm übernachten wollte und er dies verweigert habe. Daraufhin habe ihm der Angeklagte mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Diese sei zu Bruch gegangen und habe eine Platzwunde an der Stirn verursacht. Trotzdem habe der Angeklagte weiter mit Bierflaschen nach ihm geworfen.

    Eine habe ihn an der Backe getroffen und den Backenzahn zertrümmert. >, so der Geschädigte.

    Staatsanwalt Martin Seitz sprach in seinem Plädoyer von einer Gewaltexplosion: >

    Nur knapp dem Gefängnis entkommen

    >, attestierte der Vorsitzende Richter Stefan Nielsen dem Angeklagten, der erst vor Kurzem ein Freiwilliges soziales Jahr abgeschlossen hat.

    >> Bereits 2005 war der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Woche Jugendarrest verurteilt worden, weil er seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte.

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