Geldstrafe: Besuch des Augsburger Plärrers endet vor Amtsgericht Kaufbeuren

14. April 2012 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
A3542 Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Drei Faustschläge mitten ins Gesicht

'Schauen Sie, dass ich oder die Kollegen Sie hier nicht mehr sehen, sonst müssen Sie das nächste Mal mit freiheitsentziehenden Maßnahmen rechnen.' Mit diesen belehrenden Worten schloss der Richter die Verhandlung gegen einen 18-Jährigen, der sich vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Sein gleichaltriger Freund war der Beihilfe angeklagt. Seine Unschuld wurde aber schon während der Vernehmung der Zeugen deutlich: 'Er war der Einzige, der sich cool verhalten hat', meinte ein Befragter.

Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen, teils aufgrund des damaligen Alkoholpegels der Jugendlichen, war der Richter am Ende der Verhandlung von der Schuld des 18-jährigen Berufsschülers überzeugt. Er soll am 11. September 2011 nach einem Besuch des Augsburger Herbstplärrers gegen Mitternacht auf dem Bahnsteig des Hauptbahnhofs einem Gleichaltrigen mit drei Fausthieben ins Gesicht geschlagen haben.

Laut Aussage des Opfers aus Augsburg wollte dieser nur seinen Freund beschützen, der zuvor von den Jugendlichen angepöbelt worden war. Er habe den Kaufbeurer lediglich verbal angegriffen, als der 18-Jährige plötzlich handgreiflich wurde. Zwar beteuerte der Angeklagte jetzt vor Gericht immer wieder, dass es seinerseits nur Notwehr gewesen sei. Die Augsburger Jugendlichen hingegen hätten ihn wegen eines Riesenlebkuchenherzes und zweier Kuscheltiere 'dumm angemacht'.

Und auch sein Verteidiger versuchte, das Opfer in ein anderes Licht zu rücken. Er sagte: 'Er hat sich in meinen Augen so hingestellt, als sei er der Friedensengel gewesen, für mich war er aber als Racheengel unterwegs.'

Aufgrund der Lichtbilder vom Gesicht des Opfers sowie des ärztlichen Attests lautete das Urteil letztlich: 20 Stunden gemeinnützige Arbeit und 400 Euro Strafe an die soziale Einrichtung Wertachtal-Werkstätten. Zumal der angeklagte junge Mann bereits im Januar dieses Jahres wegen Missbrauchs von Ausweispapieren, Diebstahls und Betrugs zu einer Geldstrafe und Sozialstunden verurteilt worden war.