Es gibt für alles den passenden Container. Glas, Papier oder Altkleider, alles andere kommt in den Restmüll, auf den Kompost oder zum Wertstoffhof. Große Sachen kommen auf den Sperrmüll - aber auch da gibt es Ausnahmen. Laut der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu sind das folgende Gegenstände: Möbel, Matratzen, Polster, Lattenroste aus Holz, Teppiche, Fußbodenbeläge, große Lampen, Koffer, sperriges Kinderspielzeug, Snowboards, Surfbretter und Ski. Nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Dusch- und Badewannen, Heizöltanks, Rollläden, Silofolien, Bauschutt, Baustellenabfälle, Gartenabfälle, Kfz-Teile, Altreifen, Problemmüll, Altkleider, Elektrogeräte, asbesthaltiges Material, Altmetall und Tapeten. Diese Gegenstände können somit auch nicht mit Sperrmüllkarte entsorgt werden. Wer sich nicht sicher ist, kann jederzeit bei der Abfallwirtschaftsberatung beim Landratsamt Unterallgäunachfragen unter Telefon (08261) 995-367 oder -467. Neue Gültigkeitsdauer für Sperrmüllkarte Die neue Sperrmüllkarte ist wie die bisherige ein Jahr gültig. Jedoch verliert sie nicht am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, sondern gilt ab dem Bestelldatum für ein Jahr. Der jährliche Anspruch auf eine Sperrmüllkarte bleibt damit erhalten. Grundstückseigentümer können die Sperrmüllkarte direkt bei der Gemeindeverwaltung abholen. Mieter fordern sie bei ihrem Vermieter beziehungsweise ihrer Hausverwaltung an. Weitere Informationen findet man im Internet unterwww.unterallgaeu.de/abfall
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