Schöffengericht: 32-Jähriger wegen Morddrohung zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt

7. Dezember 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
mathias wild

Morddrohungen gegen Vater

'Ich hatte wirklich einen Sauhunger!' Mit diesen Worten versuchte ein 32-jähriger Angeklagter aus dem Raum Obergünzburg vor dem Kaufbeurer Schöffengericht einen Erpressungsversuch an seinem Vater zu erklären. Der junge Mann, der nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle offenbar in erheblichen persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten steckte, hatte seinen Eltern im Oktober 2010 über eine Bekannte ausrichten lassen, dass er dringend Geld brauche. Sollte er nichts bekommen, werde er seinen Vater umbringen. Bei einem zweiten Versuch am Tag darauf forderte er wiederum Geld und äußerte dabei, er hätte 'kein Problem damit, seinem Vater ein Messer ’rein zu rammen'. Die Eltern verweigerten die Zahlung.

Geständig und reumütig

Der reuige und geständige Angeklagte wurde jetzt wegen versuchter, räuberischer Erpressung zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. In der rechtskräftigen Entscheidung sind auch noch Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz enthalten.

Bei dem jungen Mann waren im November und Dezember vergangenen Jahres Haschisch und Aufputschmittel zum Eigengebrauch gefunden worden. Ebenfalls im Dezember hatte er zwei Polizeibeamte beleidigt und einem Freund im Streit einen Faustschlag versetzt.

Aus der Strafliste ging hervor, dass der bis dato völlig unbescholtene junge Mann ab dem Jahr 2009 wiederholt wegen Aggressionsdelikten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Als ihn der Richter nach den Gründen fragte, erklärte er, dass er damals aufgrund der Wirtschaftskrise seine Arbeitsstelle verloren habe. Ab da sei es mit ihm 'bergab gegangen.'

Der Angeklagte, der trockener Alkoholiker ist und laut psychiatrischem Gutachten seit seiner Kindheit an einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidet, konsumierte nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle zwar keinen Alkohol, aber offenbar regelmäßig Haschisch und Aufputschmittel – mit gravierenden Folgen für sein seelisches Gleichgewicht.

Psychosen durch Cannabis

Aus dem Gutachten ging hervor, dass er unter der Wirkung von Cannabis Psychosen mit Verfolgungswahn und dem Hören von Stimmen entwickelte. Auch habe der Konsum von Aufputschmitteln, insbesondere Metamphetamin, bei ihm Aggressionen verstärkt, erklärte die Sachverständige. Sie ging von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit zur Zeit der Taten aus.

So sah es auch das Schöffengericht, dessen Urteil der Verteidiger als 'gerecht und angemessen' würdigte. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung mit den Worten 'Das passt alles!' Er hat inzwischen wieder eine Arbeitsstelle gefunden, lebt nach eigenen Angaben drogenfrei und wird von einem Betreuer unterstützt.