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Zweitwohnungssteuer: Nur für echte Kemptener gibtrsquos Geld vom Freistaat

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer: Nur für echte Kemptener gibtrsquos Geld vom Freistaat

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    Zweitwohnungssteuer: Nur für echte Kemptener gibtrsquos Geld vom Freistaat
    Zweitwohnungssteuer: Nur für echte Kemptener gibtrsquos Geld vom Freistaat Foto: Oliver Berg (dpa)

    Eine junge Frau aus dem Oberallgäu geht nach Augsburg zum Studieren. Dort lebt sie in einer Wohnung, die ihr ihre Eltern mietfrei zur Verfügung stellen. Die Stadt verlangt von ihr – wie es in vielen Kommunen üblich ist – Zweitwohnungssteuer. Die junge Frau ärgert sich und will das auch mehrere Jahre später nicht hinnehmen. Sie zieht gegen die Stadt vors Verwaltungsgericht - und scheitert: Die Frau, so die Urteilsbegründung, hätte ja in ihrem Studium ihren Erstwohnsitz in Augsburg anmelden und damit die Steuer umgehen können.

    Für die junge Frau ist das ärgerlich. Denn ihre Studienzeit fiel noch in die Jahre vor 2009 und damit vor das Inkrafttreten einer Klausel, die einkommensschwache Bürger im Freistaat entlastet. Und in der Hochschulstadt Kempten vor allem den Studenten zu Gute kommt: Wer nämlich mit seinem Jahreseinkommen unter einem Betrag von 25 000 Euro liegt, kann sich von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen. Das gilt unter anderem auch für Eheleute, die von Berufs wegen eine Zweitwohnung brauchen, oder für unter 16-Jährige.

    Stadtkämmerer Kai Welzig kann sich an keinen einzigen Fall in Sachen Zweitwohnungssteuer in Kempten erinnern, der vor Gericht geklärt werden musste. Vielmehr sei diese Steuer seit zwei Jahren besonders für Studierende kein Thema mehr. Sie stellten einfach einen Antrag auf Befreiung und würden in den meisten Fällen ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten.

    Auch wenn das 'meldetechnisch gesehen nicht ok ist', wie Welzig betont. Schließlich sei jeder Bürger verpflichtet, sich dort anzumelden, wo er die meiste Zeit verbringt. 'Und bei einem Studium in Kempten ist das nun mal Kempten. Auch, wenn man in den Semesterferien die Eltern besucht', meint Welzig.

    Pro Person rund 400 Euro

    Die Kommunen, erläutert der Stadtkämmerer, hätten freilich ein großes Interesse daran, so viele 'Hauptwohnsitzler' wie möglich in ihrem Melderegister zu führen. Denn je höher die Zahl derer, die ihren Erstwohnsitz in einer Kommune haben, desto höher fallen die Schlüsselzuweisungen und der Finanzausgleich vom Freistaat für eben jene Kommune aus. Pro 'echtem' Kemptener, so Welzig, erhält die Stadt jährlich rund 400 Euro.

    Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer vor fünf Jahren hat Kempten laut Welzig seine Zahl an 'Hauptwohnsitzlern' um rund 550 erhöht. 'Dieser Sockel ist in den letzten Jahren konstant geblieben', freut sich der Kämmerer. Dass es sich dabei durch die Bank um Menschen handelt, die durch einen Umzug nach Kempten Zweitwohnungssteuer sparen wollten, bezweifelt Welzig. Auf die Stadtkasse jedenfalls wirke sich das positiv aus. Der Kämmerer rechnet vor: 'Das sind bei 550 Leuten zusätzliche 220 000 Euro, die wir vom Freistaat bekommen.' Und damit fast zwei Drittel mehr, als die Stadt im vergangenen Jahr mit 78 000 Euro durch die Zweitwohnungssteuer eingenommen habe. Positiv seien also eher die indirekten Wirkungen der Steuer als die Steuer selbst. Weiter Informationen zur

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