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Wilderei-Verdacht bei Obergünzburg nicht bewiesen

Freispruch Zwei Angeklagte mit Bogen und Armbrust im Wald unterwegs –Jagdabsicht aber nicht beweisbar

Wilderei-Verdacht bei Obergünzburg nicht bewiesen

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    Wilderei-Verdacht bei Obergünzburg nicht bewiesen
    Wilderei-Verdacht bei Obergünzburg nicht bewiesen Foto: Alexander Kaya

    Zwei junge Männer (20 und 21) waren im März mit Armbrust und Bogen durch einen Wald bei Obergünzburg gelaufen und vom Jagdpächter dabei beobachtet worden, wie sie in der Nähe eines Rehs im Gras lagen. Nachdem der Jäger auch noch Einschusslöcher an einer Futterkrippe entdeckte, erstattete er Anzeige wegen Jagdwilderei. Das Duo erhielt zunächst Strafbefehle über 90 Tagessätze zu je 50 beziehungsweise 20 Euro.

    Schießübungen auf Holzhüttchen

    Im Einspruchsverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht gaben die jungen Männer jetzt zwar zu, dass sie damals Schießübungen auf ein 'marodes Holzhüttchen' gemacht hatten. Das Ganze sei aber nur als Freizeitaktion gedacht gewesen, 'und nicht, um etwas abzuknallen oder zu jagen.' Das Reh hätten sie aus reinem Interesse beobachtet.

    Weil ihnen nach Einschätzung des Richters das Gegenteil nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, wurden sie nach dem Rechtsgrundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung zu Geldstrafen sowie die Einziehung des Bogens und der Armbrust beantragt.

    Er verwies in seinem Plädoyer darauf, dass es für die Erfüllung des Tatbestands bereits ausreicht, wenn dem Wild nachgestellt wird. Dies hatten die Angeklagten entschieden bestritten.

    Der 20-Jährige betreibt mit seiner Familie den Bogensport als Hobby und war offenbar schon auf eigens ausgewiesenen Naturparcours unterwegs gewesen. 'Ich dachte, wenn wir da durch den Wald rennen, ist das dasselbe',' sagte er vor Gericht. Die Angeklagten waren seinerzeit einem Jäger aufgefallen, der von seinem Hochsitz aus ein äsendes Reh beobachtete. Dieses habe immer wieder misstrauisch aufgeblickt und sei schließlich in den Wald gelaufen. Kurz darauf habe er gesehen, wie zwei junge Männer im hohen Gras aufstanden, einen Bogen beziehungsweise eine Armbrust aufhoben und im Wald verschwanden.

    Bei seinen Nachforschungen im Revier habe er Einschusslöcher an einer Futterkrippe entdeckt, sowie das Auto der Angeklagten, das auf einem Parkplatz am Waldrand stand, berichtete der Jäger.

    'Reh geht elend zugrunde'

    Nach seiner Zeugenaussage nahm der Jäger im Zuschauerraum Platz, meldete sich aber zum Ende der Beweisaufnahme noch einmal zu Wort, um auf die qualvollen Folgen einer Wilderei mit Bogen oder Armbrust hinzuweisen: 'Ein Pfeil hat keine schnelltötende Wirkung. Wenn ein Reh damit angeschossen wird, dann springt das noch weit und geht dann elend zugrunde.'

    Der Richter gab ihm im Urteil 'absolut recht' und fügte hinzu; 'Mit Bogen und Armbrust auf Tiere zu jagen, ist einfach nur widerlich.' Im vorliegenden Fall könne er aber nicht ausschließen, dass die jungen Männer zum 'bloßem Herumballern' im Wald waren.

    Er betonte aber auch, dass seine Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn er davon überzeugt gewesen wäre, dass die beiden in Jagdabsicht und zudem in Kenntnis der geltenden Schonfrist gehandelt hätten: 'Dann wären sie hier mit Bewährungsstrafen rausgegangen!"

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