Die Bayerische Gesundheitministerin Melanie Huml hat im Zusammenhang der Beherbergungsverbote in Bayern eine aktualisierte Liste der innerdeutschen Risikogebiete bekannt gegeben. Ab Samstag, 10. Oktober, gilt damit ein Beherbergungsverbot für Reisende aus folgenden Städten und Landkreisen:
- Stadt Berlin
- Stadtgemeinde Bremen
- Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
- Kreisfreie Stadt Offenbach
- Kreisfreie Stadt Hamm
- Kreisfreie Stadt Herne
- Kreisfreie Stadt Remscheid
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Wesermarsch
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Liste der Risikogebiete wird zweimal wöchentlich aktualisiert
Als Risikogebiet gelten Regionen, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet. Zusätzlich nimmt das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben für jede betroffene Region Einzelfallprüfungen vor. Laut Huml aktualisiert das Bayerische Gesundheitsministerium die Liste der Risikogebiete im Normalfall zweimal pro Woche. "Sollte jedoch regional ein besonderes Ausbruchsgeschehen auftreten, können wir auch öfter aktualisieren", wird Huml in einer Pressemeldung zitiert.
Ausnahmen vom Beherbergungsverbot
Ausnahmen von der Regelung gelten unter anderem, wenn Reisende einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können oder aus medizinischen oder beruflichen Gründen die Reise notwendig ist. Auch zwischenmenschliche Aspekte wie Fernbeziehungen, Pflege und Betreuung von Personen oder der Kontakt mit Kindern bei getrenntlebenden Eltern gehören laut Gesundheitsministerium zu den Ausnahmengründen.