Viele Jugendliche fiebern schon den Sommerferien entgegen. Manche auch, weil der erste Urlaub ohne Eltern ansteht. Aber dürfen Jugendliche eigentlich überhaupt allein verreisen? Was sollte man dabei beachten? "Im deutschen Recht gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben", erklärt Kreisjugendpflegerin Julia Huber. Wenn Jugendliche allein verreisen wollen, wird aber ein Mindestalter von 16 empfohlen. Falls eine kompetente, volljährige Betreuungsperson mit von der Partie ist, ist auch bei jüngeren Mitreisenden nichts einzuwenden. Eltern sollten grundsätzlich beachten, dass sie bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes die Aufsichtspflicht innehaben und zur Verantwortung gezogen werden können, wenn etwas passiert. Sich über die genaue Reiseplanung der Jugendlichen zu informieren und Aufsichtspersonen mit Sorgfalt auszusuchen, ist auch deswegen ratsam. Außerdem sollten Eltern ihren Kindern neben Reisepass / Personalausweis immer eine schriftliche Einverständniserklärung (Reisevollmacht) mitgeben, um etwaigen Problemen an der Grenze vorzubeugen. Darin sollten auch Reiseziel, Reisedauer und Kontaktdaten der Eltern erwähnt werden. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht besitzen, müssen sie auch beide unterschreiben. Ausweiskopien zur Überprüfung der Unterschriften sind hilfreich. Darüber hinaus sollte man trotz aller Vorkehrungen bedenken, dass die Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein können und sich vorher gründlich informieren. Der Vordruck für eine Reisevollmacht kann hier heruntergeladen werden.
Mindelheim