Der Tod eines Menschen ist immer traurig, manchmal tragisch und teils auch teuer – und zwar für die Kommunen. Denn stirbt ein mittelloser Mensch, der keine Angehörigen hat oder diese nicht auffindbar sind, muss für seine Bestattung die Gemeinde aufkommen, in der die Person verstorben ist. Und das kommt immer häufiger vor – so die Beobachtung in einigen Westallgäuer Gemeinden.
Zwischen fünf und zehn Mal – so schätzt Friedhold Schneider, Leiter des Ordnungsamts in Weiler, übernimmt der Markt die Kosten für Bestattungen im Jahr. 'Es wird so günstig wie möglich gemacht, ein anonymes Grab und eine Feuerbestattung', sagt Schneider. Denn bei einer Erdbestattung würden auf die Gemeinde zusätzlich Folgekosten für die Grabpflege für mindestens 20 Jahre hinzukommen. Dennoch kostet eine Bestattung rund 1400 Euro. In anderen Gemeinden im Westallgäu sind die Zahlen ähnlich: Zwischen 1200 und 1500 Euro muss die Kommune aufbringen.
Ein weiterer Grund, dass immer häufiger die Kommunen in die Pflicht genommen werden, ist laut Schneider eine gesetzliche Änderung: 'Früher gab es Sterbegeld, das gibt es jetzt nicht mehr.' Er fürchtet außerdem, dass sich die Problematik in den kommenden Jahren sogar noch verschärfen wird. 'Immer mehr Menschen, gerade auch aus anderen Ländern, haben keinen Kontakt mehr zu ihren Verwandten.'
Wie sehr die Gemeinde durch sogenannte Sozialbelastungen finanziell und personell belastet ist, ist sehr unterschiedlich. 'Gibt es in der Gemeinde ein oder mehrere Pflegeheime sind es natürlich mehr Fälle', weiß Schneider. So auch in Maierhöfen: Über 270 Plätze gibt es im Senioren- und Pflegeheim Haus Iberg. Für den 1600-Einwohner-Ort eine seit ein paar Jahren steigende finanzielle Belastung, klagt Bürgermeister Martin Schwarz. Bis zu fünf Fälle zählt er pro Jahr.
Deshalb hat Maierhöfen vor drei Jahren ein anonymes Grab auf ihrem Friedhof eingerichtet. 'Das ist für uns günstiger, als die Urne in einem anderen Ort, etwa in Lindau, beizusetzen', sagt Schwarz.
Sind die älteren Menschen mittellos und ohne Angehörige, übernimmt die Heimkosten der Bezirk Schwaben. 'Ab dem Tod ist er für nichts mehr zuständig', bedauert Schwarz. Warum der Bezirk, der sich zu Lebzeiten um den Menschen gekümmert hat, nicht auch die Kosten der Bestattung übernimmt, hält Schwarz für eine 'Lücke im Gesetz'. Dieses besagt nämlich, dass ein Sozialhilfeträger, wie etwa Bezirk oder Landratsamt, nur dann die Kosten für eine Bestattung übernimmt, wenn ein Bestattungspflichtiger, also zum Beispiel der Ehepartner oder ein Kind, einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellt.
'Wenn er finanziell dazu nicht in der Lage ist oder man ihm das nicht zumuten kann, ist das möglich', sagt Peter Trommer vom Landratsamt in Lindau. Zwischen 16 000 und 25 000 Euro kostet das den Landkreis im Jahr.
Nachkommen müssen bezahlen
Will eine Gemeinde nicht zahlen, muss sie einen Angehörigen finden. Ein oft unangenehmer Job für die Gemeindeverwaltung. 'Auch wenn etwa ein Sohn keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hat, ist er trotzdem bestattungspflichtig', sagt Schwarz.
Ein bis zwei Fälle waren es in den vergangenen Jahren in der Stadt Lindenberg. Teils hat sie zunächst bei mehr Fällen die Kosten übernommen, jedoch im Nachhinein wieder zurückerstattet bekommen. Etwa, wenn doch noch ein Angehöriger auffindbar war oder Geld auf einem Konto des Verstorbenen war. 'Doch die Arbeit hatten wir trotzdem', sagt Maria Lechermann von der Stadt Lindenberg.