In Großstädten wie München und Augsburg ist sie immer wieder Thema, nun betrifft sie auch Kaufbeuren: Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass Wohnkosten nicht weiter steigen – erst kürzlich hat die Große Koalition angekündigt, sie erneut zu verschärfen. Seit dem 7. August gilt sie auch in der Wertachstadt, ebenso wie in 161 anderen bayerischen Städten und Gemeinden, zuvor waren es 137. Was ändert sich durch die Mietpreisbremse auf dem Kaufbeurer Wohnungsmarkt? Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, erklärt Rechtsanwalt Ottmar Huffschmid vom Verband Haus & Grund. Außerdem dürfen bei bestehenden Mietverhältnissen die Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch höchstens um 15 statt der bisher maximal möglichen 20 Prozent erhöht werden. Ausgenommen davon sind Neubauten und Wohnungen, die umfangreich saniert worden sind. Daneben müssen Vermieter eine verlängerte Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen hinnehmen. Woher weiß ich, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist? Grundsätzlich lässt sich das über einen Mietspiegel herausfinden, den gibt es in Kaufbeuren jedoch nicht. Einen solchen zu erstellen wäre ein „unglaublich hoher Aufwand“, erklärt Klaus Schaller von der städtischen Immobilienverwaltung. Das lohne sich nur für sehr große Kommunen. Wohnungssuchende können sich aber beispielsweise an Haus & Grund oder den Mieterverein wenden, um eine Vergleichsmiete herauszufinden.
Was Experten zur Mietpreisbremse in Kaufbeuren sagen, lesen Sie in der Freitagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kaufbeuren, vom 23.08.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper