Im kleinen Kreis ging die Riederloher Bürgerversammlung im BSK-Waldstadion über die Bühne. Germaringens Bürgermeister Kaspar Rager gab einen Überblick über das vergangene Haushaltsjahr und gab einen kurzen Abriss über bevorstehende Aufgaben im Gemeindebereich. Rager berichtete, dass vom Landratsamt auf dem freien Baugrundstück im Riederloh, trotz Einvernehmen des Gemeinderates, eine Wohnbebauung abgelehnt worden sei. Der Abstand zu dem ausgewiesenen Industriegebiet sei zu gering, so die Begründung. Er bedauerte auch, dass im Zuge der Gleichbehandlung aller Nutzer, die Zustellung der Rechnung für den Abwasserkanal an die BSK Olympia deren Unwillen hervorgerufen habe. Zudem sei in diesem Jahr das Thema Reifträgerweg wieder aktuell.
Adolf Peukert beklagte, dass speziell an Samstagen und Sonntagen Lärmbelästigungen zunähmen, die mit den üblichen betrieblichen Arbeiten der angesiedelten Industrie nichts zu tun hätten. Ebenfalls als störende Lärmquelle sei der Tag und Nacht laufende Kompressor einer Stanzfirma nicht weiter hinnehmbar. Mit einfachen Dämmmaterialien sei eine wesentliche Lärmentlastung erreichbar, dies werde aber einfach ignoriert. Rager erklärte, dass bereits Lärmpegelmessungen vorgenommen worden seien, das Ergebnis aber noch ausstehe.
Michael Jahn, Robert Negele und Peter Orendi bezweifelten die Sinnhaftigkeit des Ausbaus des Reifträgerweges und trugen dazu Ausführungen aus vergangenen Gerichtsentscheiden vor. Sie forderten 'nach neuem geltenden Recht' einen Ausgleich für den Bannwald, der dem Bau des Reifträgerweges zum Opfer falle.
Es wurde dabei die Frage aufgeworfen, warum die Gemeinde Germaringen nicht die Moserwiese gekauft habe, um damit beim Bau des Reifträgerweges und einer möglichen Industrieansiedlung entlang der Straße jederzeit Hoheit über die Planungen zu haben.
Rager verwies darauf, dass die heutige Trasse des Reifträgerweges 1992 in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde und 1998 Rechtskräftigkeit erlangte. Mit einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Germaringen und der Stadt Kaufbeuren seien dann alle Voraussetzungen für den Bau erfüllt worden. Einer weiteren Ausgleichsfläche erteilte Rager eine klare Absage, da mit der Renaturierung der Zinnerkiesgrube, nach Recht zur Planungszeit, alle Auflagen erfüllt worden seien.
Für einen Kauf der Moserwiese sah der Gemeinderat nie eine Notwendigkeit, und der Anspruch auf ein Vorkaufsrecht bedinge strenger Forderungen an öffentliche Bedürfnisse. Er sei auf keinen Fall vereinbar damit, dass man das Grundstück kaufe, um etwas zu verhindern, so Rager. Den Überlegungen von Michael Jahn nach einer weiteren B-12-Auffahrt im Bereich Untergermaringen zur Verkehrsentlastung durch den Ort widersprach Rager, da die Gerüchte über eine Umgehungsstraße von Pforzen Richtung Untergermaringen jeder Grundlage entbehrten.