Landwirtschaft kontra Naherholung, Schweinehaltung gegen historisches Erbe: Im Dauerkonflikt an der Mindelburg in Mindelheim wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Nachdem die Stadt im Februar 2008 den Bebauungs- mit Grünordnungsplan mit dem erklärten Ziel erlassen hatte, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehende Geruchsbelästigung für die Betriebe auf der Mindelburg sowie die Naherholer einzudämmen, hatte der betroffene Landwirt zum Gegenschlag ausgeholt. Und er bekam recht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München stellte fest, dass die Stadt Mindelheim in ihrer Güterabwägung die Interessen des Bauern zu wenig berücksichtigt hatte. Jetzt nimmt die Stadt einen neuen Anlauf mit einem geänderten Bebauungsplan. Ziel ist es, die Nutzung als Freizeit- und Naherholungsgebiet so zu regeln, dass eine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist.
43-seitige Stellungnahme eingegangen
Im Stadtrat wurden nun die auf 43 Seiten eingegangenen Stellungnahmen von Behörden sowie des Anwalts des Landwirts bewertet. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten etwa monierte, die Entwicklung des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes werde durch Naherholungs-Sondergebiete erheblich begrenzt, reglementiert und beeinträchtigt. Dem geänderten Plan stimmt die Behörde daher nicht zu.
Bürgermeister Stephan Winter und der Stadtrat hingegen sehen die Belange des Landwirts in der neuen Fassung ausreichend berücksichtigt und lehnten den Einwand ab.
Eine Fülle an Einwendungen kam von der Augsburger Anwaltskanzlei, die den Landwirt juristisch vertritt. Die Bestandsaufnahme, die der Planung zugrunde liegt, sei teilweise unrichtig, heißt es beispielsweise. Der von der Stadt beauftragte Gutachter konterte, die Gegenseite habe jegliche Informationen zum Sachstand verweigert. Der Stadtrat wies die Kritik daher einstimmig zurück.
Der Landwirt unterhält einen Schweinezuchtstall mit 350 Mutterschweinen. Das Kulturdenkmal Mindelburg sieht die Anwaltskanzlei durch den landwirtschaftlichen Betrieb nicht beeinträchtigt.
Die Stadt erinnerte daran, dass sich Bürger über die Geruchsbelästigung beschwert hätten. Daher sei der Plan aufgestellt worden. Nach Ansicht der Stadt kann sich der landwirtschaftliche Betrieb in beiden festgesetzten Sondergebieten gut entwickeln.
Die Kanzlei sieht nach wie vor die Bedeutung von Fremdenverkehr und Tourismus im Bereich Mindelburg überbewertet. 'Die angeblich hohe Attraktivität der Burg ist stark zu relativieren', heißt es in der Stellungnahme. Erstmals habe es 2006 Beschwerden gegeben. Diese hätten sich aber nicht auf die Ställe, sondern auf die Düngung der Felder mit Schweinegülle bezogen. Das habe die Stadt unterbinden wollen, sei damit aber vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Die Stadt betonte, ihr gehe es um eine städtebaulich geordnete, nachhaltige und umweltbewusste Zukunftsentwicklung, nicht um Überreglementierung.
Der Plan liegt derzeit im Mindelheimer Rathaus für weitere Einwendungen aus.