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Sozialkassen und Mitarbeiter betrogen

Urteil

Sozialkassen und Mitarbeiter betrogen

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    Sozialkassen und Mitarbeiter betrogen
    Sozialkassen und Mitarbeiter betrogen Foto: Uwe Anspach (dpa)

    Ein 63 Jahre alter Bäckermeister und seine drei Jahre jüngere Ehefrau sind wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Betrugs der Sozialversicherung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten bis vor kurzem eine Großbäckerei mit 40 Filialen im Raum Allgäu/Bodensee und fast 400 Mitarbeitern geführt, diese aber mittlerweile an den Sohn abgegeben. Zwischen 2005 und 2008 hatte das Ehepaar und eine mitangeklagte Lohnbuchhalterin des Unternehmens laut Anklageschrift einen Schaden von mehr als 340 000 Euro verursacht. Geschädigt wurden vor allem Krankenkassen und die Rentenversicherung sowie Beschäftigte durch Dumping-Löhne. Denn in zahlreichen Fällen hatte die Großbäckerei Mitarbeiter offiziell auf 400-Euro-Basis beschäftigt. Tatsächlich aber arbeiteten sie mehr, ohne dass dies gemeldet wurde. Folglich wurden keine oder zu geringe Beiträge an Kranken- und Rentenversicherung abgeführt.

    Auch geleistete Überstunden-Vergütungen ließ die Großbäckerei immer wieder bei der Meldung an die zuständige Einzugsstelle unter den Tisch fallen. Schließlich beschäftigte der über die Jahre stark expandierende Betrieb in verschiedene Filialen auch offiziell arbeitslos gemeldete Personen.

    Diesen stellte man dann eine Bescheinigung aus, dass sie nur etwa 165 Euro verdienen. Tatsächlich aber kamen sie auf wesentlich höhere Löhne, sodass sie eigentlich nicht mehr berechtigt gewesen wären, Geld von der Arbeitsagentur zu bekommen. Einige dieser Mitarbeiter sind bereits wegen Betrugs verurteilt worden.

    Auf der Anklagebank saß gestern auch eine 61 Jahre alte Lohnbuchhalterin des Unternehmens, die die Bescheinigungen mit falschen Angaben ausstellte. Wären alle geladenen Zeugen gehört worden, hätte sich das gestrige Verfahren wahrscheinlich über mehrere Tage hingezogen.

    So aber fand im Vorfeld ein intensives 'Rechtsgespräch' zwischen Verteidigern und der Staatsanwaltschaft statt, bei dem der mögliche Strafrahmen vorher abgesteckt wurde. Sowohl das frühere Inhaber-Ehepaar der Bäckerei als auch die Buchhalterin räumten in von ihren Anwälten vorgetragenen Statements die Taten ein. Von 'bedingtem Vorsatz' war da die Rede. Es seien von den Angeklagten unbestritten Fehler gemacht worden. Geständig war auch die Lohnbuchhalterin. Zudem wurde bei der Verhandlung bekannt, dass die zunächst unterschlagenen Zahlungen an die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger bereits weitgehend nachgeholt wurden.

    Ausgesprochen verständnisvoll zeigte sich der Vorsitzende Richter: 'Wenn man so viel aufbaut, kommen da auch Fehler vor.'

    Mit dem Urteil entsprach das Gericht in etwa den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die frühere Chefin der Bäckerei erhielt ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, ihr Ehemann ein Jahr auf Bewährung. Als Auflage muss er 10 000, sie 20 000 Euro zahlen. Wegen Beihilfe zum Betrug erhielt die Lohnbuchhalterin eine Geldstrafe von 2250 Euro.

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