Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gehören Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften. Das wurde am Mittwoch entschieden, nachdem eine Schuhhändlerkette aus Scheßlitz geklagt hatte. Wie das Gericht dem Bayerischen Rundfunk (BR) bestätigte, seien passende Schuhe ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen könnte es einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben. Weil die Schuhgeschäfte dadurch jetzt in Bayern eine ähnliche Bedeutung wie Gartenmärkte und Buchhandlungen haben, dürfen sie auch bei einer Inzidenz von über 100 öffnen. Laut dem BR haben die ersten Läden bereits am Donnerstag wieder geöffnet.
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