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Party-Pass: Personalausweis muss auf Festen nicht mehr abgegeben werden

Jugend

Party-Pass: Personalausweis muss auf Festen nicht mehr abgegeben werden

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    Party-Pass: Personalausweis muss auf Festen nicht mehr abgegeben werden
    Party-Pass: Personalausweis muss auf Festen nicht mehr abgegeben werden Foto: Bettina Buhl

    'Das war ja einfach', sagt Michaela Adelgoß. Nur ein paar Klicks waren nötig, dann hält die Sonthoferin ihren neuen Ausweis in den Händen. In fremde Länder reisen oder ein Flugzeug besteigen kann sie damit zwar nicht, für die 17-Jährige kann das Kärtchen jedoch künftig die Eintrittskarte für Partys und Feste sein. In Baden-Württemberg wird der Party-Pass gut angenommen. Seit Kurzem können sich auch Jugendliche im Oberallgäu den Pass selber anfertigen.

    Bisher haben Michaela und die anderen Oberallgäuer Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren einfach ihren Ausweis am Einlass ins Festzelt abgegeben. Das geht nach einer Gesetzesänderung jetzt nicht mehr, wie Polizeisprecher Thorsten Ritter erklärt. Denn die neuen Personalausweise kann man auch als elektronischen Identitätsnachweis, beispielsweise bei Bestellungen im Internet, benutzen. 'Deshalb soll verhindert werden, dass eine andere Person in den Besitz des Ausweises kommt.'

    Bis jetzt ist laut Landratsamt-Sprecherin Brigitte Klöpf der neue Pass im südlichen Oberallgäu noch nicht zum Einsatz gekommen. 'Im Frühsommer hat das Kuratorium Sicheres Allgäu das Festsiegel eingeführt. Der Party-Pass ist nun ein nächster Schritt.

    ' Ob sich der Pass auch in der Region bewährt, wird sich zeigen. 'Das ist sicher eine tolle Sache. Die Veranstalter können so weiterhin den Überblick behalten.' Auch die Polizei begrüßt den Party-Pass. 'Die Rückmeldungen aus Baden-Württemberg sind durchweg positiv. Es lohnt sich, einen Party-Pass zu erstellen. Er dient dem Veranstalter, aber auch dem Minderjährigen', sagt Ritter.

    Personalausweis trotzdem dabei

    Michaela Adelgoß will ihren neuen Pass auf jeden Fall bald ausprobieren. 'Auf dem nächsten Fest zeige ich ihn her. Mal schauen, ob die Leute an der Kasse das schon kennen.

    ' Ihren Ausweis muss die Minderjährige aber trotzdem mitnehmen, damit das Sicherheitspersonal alle Daten auf dem Party-Pass überprüfen kann, erklärt der Polizeisprecher. Denn der Party-Pass selbst ist kein gültiges Ausweisdokument. Wird der Pass nicht rechtzeitig abgeholt, leiten die Veranstalter ihn an die Kommune weiter. Die setzt sich dann mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung.

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