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Organisierte Kriminalität in Bayern - Erstmals mehr Wirtschafts- als Rauschgiftkriminalität

Lagebild der Polizei

Organisierte Kriminalität in Bayern - Erstmals mehr Wirtschafts- als Rauschgiftkriminalität

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    Die Organisierte Kriminalität in Bayern hat im Jahr 2020 teilweise leicht abgenommen. (Symbolbild)
    Die Organisierte Kriminalität in Bayern hat im Jahr 2020 teilweise leicht abgenommen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

    Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität stellt die Behörden und die Polizeibeamten oft vor besondere Herausforderungen. Deshalb wurde bereits im Jahr 1990 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Polizei und Justiz gegründet, die sich mit diesen Aufgaben befasst. In einem Lagebericht haben nun Polizei und Justiz die Organisierte Kriminalität (OK) in Bayern im Jahr 2020 zusammengefasst und eine Bilanz gezogen.

    Wie gegen die Organisierte Kriminalität vorgegangen wird

    Laut dem Bericht ist die Organisierte Kriminalität stets bestrebt, sich neue kriminelle Geschäftsfelder zu erschließen. Deshalb sind langwierige Ermittlungsverfahren erforderlich, um die gewachsenen Strukturen der Tätergruppierungen ans Tageslicht zu bringen, Straftaten konsequent aufzuklären und die Täter rechtskräftig verurteilen zu können. Dabei sind eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit, Entschlüsselung und Überwachung kryptierter Kommunikation, entsprechende rechtliche Befugnisse und materielle und personelle Ressourcen nötig. Oft sind die Erfolge der Ermittlungen erst nach mehreren Jahren messbar.

    Organisierte Kriminalität in Bayern 2020

    • Die Anzahl der OK-Ermittlungsverfahren mit staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit in Bayern ist 2020 mit 75 im Vergleich zum Vorjahr (77) beinahe gleich geblieben. Bei den gemeldeten Verfahren wurden von den Tatverdächtigen in erster Linie Gewinne aus Straftaten im Bereich "Wirtschaft" erzielt. In diesem Bereich gab es 2020 mit 28 Verfahren acht mehr als 2019 (20). Auf dem zweiten Platz der "Deliktbereiche" folgt dann der Bereich "Rauschgift" mit 15 Verfahren (2019: 20). 
    • In den 75 Ermittlungskomplexen wurden insgesamt 782 (Vorjahr: 913) Tatverdächtige aus 51 (59) verschiedenen Staaten erkannt. Somit wurde 2020 durchschnittlich gegen rund 10 (12) Mitglieder von OK-Gruppierungen pro Verfahren ermittelt. Bei den Tätern handelt es sich hauptsächlich um deutsche Staatsangehörige (2020: 213; 2019: 256). Es folgt die Türkei und Syrien. 
    • Die Kriminalität von Mitgliedern von Rockerclubs sowie rockerähnlichen Gruppierungen ist weiterhin sowohl in der bayern- als auch der bundesweiten Schwerpunktsetzung innerhalb der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eines der Kernthemen. Hier kam es mit 8 Verfahren im Jahr 2020 zu einem leichten Anstieg im Vergleich zu den 6 Verfahren im Jahr 2019.
    • Der finanzielle Schaden durch Organisierte Kriminalität ist 2020 mit 45 Millionen Euro im Vergleich zu den 63 Millionen Euro von 2019 ebenfalls zurückgegangen. Wohingegen der Ertrag mit 56 Millionen Euro gestiegen ist ( 2019: 46 Millionen Euro. 
    • 17 Personen, die mit der Organisierten Kriminalität zu tun hatten, waren 2020 bewaffnet. Im Vorjahr waren das noch 23 Personen.

    Die Bilanz 2020

    Erstmals seit Jahren wurden laut Lagebericht mehr OK-Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität geführt als im Bereich Rauschgiftkriminalität. Das liegt zu einem großen Teil an der steigenden Tendenz krimineller Netzwerke in Online-Bereichen wie Callcenterbetrug, Abrechnungsbetrug und Anlagebetrug. Die Zahl von OK-Ermittlungen gegen Schleusergruppierungen hat sich wie im Vorjahr weiter reduziert. Die am häufigsten in Bayern aufgetretenen Nationalitäten und dominierenden Staatsangehörigkeiten sind weitgehend identisch mit den Vorjahren. Die effektivste Form der Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist nach wie vor die entstehenden Geldflüsse zu erkennen und zu unterbinden, da die OK gewinnorientiert ist. So ist es für die Ermittlern möglich an die Verdächtigen und Hintermänner zu kommen. Dennoch sind den deutschen Ermittlern durch fehlende rechtliche Grundlagen oder extrem hohe Hürden zu oft die Hände gebunden sind. Nutzen Kriminelle diese Schwäche aus, sind sie den Strafverfolgungsbehörden damit manchmal einen Schritt voraus.

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