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Nachtspeicheröfen sind Fall für den Fachmann

Abfalltipp

Nachtspeicheröfen sind Fall für den Fachmann

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    Nachtspeicheröfen sind Fall für den Fachmann
    Nachtspeicheröfen sind Fall für den Fachmann Foto: Christiane Jodl (Christiane Jodl)

    Nachtspeicheröfen, auch Elektrospeicher-Heizgeräte genannt, sind weitverbreitet. Sie können gefährliche Stoffe enthalten, unter anderem Chromat und bauartbedingt auch Asbest. Im Alltag müsse man sich deswegen keine Sorgen machen, betont Johanna Schuster von der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu. Es sei erwiesen, dass von intakten und ordnungsgemäß betriebenen Geräten keine Gefahr ausgehe. Wolle man die Geräte allerdings entsorgen, müsse man eine Fachfirma beauftragen. Asbest enthalten die meisten Geräte, die bis 1977 hergestellt wurden. Teilweise wurde dieser Stoff aber auch bis 1984 verwendet. Daneben weisen die Öfen chromathaltige Speichersteine auf, die bei Hautkontakt krebserregend sind. Deshalb dürften die Heizungen auf keinen Fall selbstständig zerlegt werden, so die Abfallwirtschaftsberaterin. Nicht zulässig sei es auch, die Heizgeräte über den Schrotthandel und die Sperrmüllabfuhr des Landkreises zu entsorgen. Ob ein Heizgerät Asbest enthält, können Gerätehersteller, Fachhändler und Energieversorger anhand der Typen- und Fabrikationsnummer feststellen. Die Lechwerke bieten hierfür ein Servicetelefon unter (0800) 5395391 an.

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