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Nachgefragt bei Jürgen Grieshaber, Chef von Grieshabers Wohlfühlreisen Bad Wörishofen

Nachgefragt Entschädigung

Nachgefragt bei Jürgen Grieshaber, Chef von Grieshabers Wohlfühlreisen Bad Wörishofen

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    Nachgefragt bei Jürgen Grieshaber, Chef von Grieshabers Wohlfühlreisen Bad Wörishofen
    Nachgefragt bei Jürgen Grieshaber, Chef von Grieshabers Wohlfühlreisen Bad Wörishofen Foto: ralf lienert

    Meistens geht alles gut. Die Flüge okay, die Hotels prima, das Essen in Ordnung, die Transfers und Ausflüge reibungslos.

    Jürgen Grieshaber, Inhaber von Grieshabers Wohlfühlreisen Bad Wörishofen (Unterallgäu), bietet seit über 30 Jahren Reisen in alle Welt an, speziell für Kunden, die auf besonderes Essen oder medizinische Betreuung wert legen. Grieshaber und seine Frau Gitta sind immer mit dabei und können bei kleinen Pannen sofort eingreifen. Ein paarmal war aber selbst Grieshaber machtlos und konnte nichts gegen gravierende Flugverspätungen machen. Auf dem Hochschulforum Reiserecht in Kempten berichtete er kurz über so einen Fall und wie er nach langem juristischem Kampf für die Reiseteilnehmer eine hohe Entschädigung vor Gericht erkämpfen konnte. Wir sprachen mit dem 64-jährigen Reiseveranstalter:

    Herr Grieshaber, 2009 eine von Ihnen organisierte Gruppenreise nach Lanzarote, wunderbare Tage auf der Insel, aber der Rückflug eine Zumutung?

    Grieshaber: Kann man so sagen. Wir mussten um 5 Uhr aufstehen, um rechtzeitig am Flughafen zu sein. Dann warteten wir eineinhalb Stunden auf die Maschine, die aus Frankfurt kam und ziemlich Verspätung hatte.

    Eineinhalb Stunden, das geht ja gerade noch?

    Grieshaber: Wenn es nur das gewesen wäre. Wegen der durch die Verspätung bedingte Arbeitszeitüberschreitung der Crew musste die Maschine in Mallorca landen. Wir mussten alle aussteigen und wieder lange auf eine neue Crew warten.

    Wann waren sie dann endlich am Zielflughafen in München?

    Grieshaber. Genau vier Stunden und eine Minute nach der ursprünglichen Ankunftszeit. Zum Glück habe ich mir das am Schalter der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen.

    Warum war das so wichtig?

    Grieshaber: Weil es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt, wonach bei Flügen über 3000 Kilometern bei über vier Stunden Verspätung die Fluggesellschaft pro Person bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen muss.

    Dann haben Sie und die Mitglieder ihrer Reisegruppe ohne Umschweife jeder 600 Euro erhalten?

    Grieshaber: Ja von wegen. Die Fluggesellschaft hat jedem von uns zunächst 25 Euro angeboten. Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

    Wie ging der Rechtsstreit dann weiter?

    Grieshaber: Die Fluggesellschaft bot nun einen Gutschein in Höhe von 100 Euro pro Person an.

    Auch das haben Sie vermutlich nicht akzeptiert?

    Grieshaber: Natürlich nicht. Wir haben Klage eingereicht. Am Ende bot uns die Richterin einen Vergleich mit 400 Euro für jeden Geschädigten an. Den haben wir dann akzeptiert.

    Würden Sie in einem ähnlichen Fall wieder ein Gericht bemühen. Das kostet ja auch Zeit und Nerven?

    Grieshaber: Wenn es sein muss, ja. Meine Lehre aus dem Fall: Viele Fluggesellschaften oder Schiffs-Reedereien versuchen bei massiven Leistungsminderungen erst mal die Leute, die Schadensersatz fordern, abzuschmettern. Aber das darf man sich nicht gefallen lassen. Wer klein beigibt, verliert einen Haufen Geld und ärgert sich noch Jahre später darüber.

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