Geschlagen und gewürgt haben soll ein 45-jähriger Oberallgäuer die Tochter seiner Lebensgefährtin. Jetzt wurde der Mann am Amtsgericht Sonthofen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze) verurteilt. Der Tat war ein Streit über die schulischen Leistungen des Mädchens vorausgegangen und der - zum Tatzeitpunkt betrunkene - Mann war von der 16-Jährigen beschimpft worden.
>, habe das Mädchen dem 45-Jährigen entgegengerufen, der nicht ihr Vater ist. Daraufhin sei er auf das Mädchen losgegangen, sagte die Mutter vor Gericht aus. Die Frau habe sich dann schützend vor ihre Tochter gestellt, um die Schläge abzufangen. Die Tochter gab an, kurz gewürgt und einmal geschlagen worden zu sein, bevor die Mutter eingreifen konnte. Der 45-Jährige war mit der 41-jährigen Frau liiert, half ihr bei Behördengängen und kümmerte sich um schulische Fragen. Deswegen war er wenige Tage vor dem Streit von der Schule angerufen und darauf hingewiesen worden, dass das Vorrücken der 16-Jährigen gefährdet sei. >, sagte das Mädchen im Gerichtssaal. > Derzeit hat die Mutter keinen Kontakt mehr zu dem Mann.
Der Angeklagte selbst trug nicht viel zur Aufklärung des Tathergangs bei, weil er nicht zu dem Gerichtstermin erschienen war. Auf telefonische Nachfrage teilte er Richter Dr. Alexander Hirschberg mit, erkrankt zu sein. In einer Stellungnahme, die sein Anwalt verlas, räumte der Angeklagte ein, dem Mädchen eine Ohrfeige gegeben zu haben, gewürgt habe er sie jedoch nicht. >, sagte sein Anwalt. Der Verteidiger stellte die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Mutter und Tochter infrage. > Es gebe zwei Versionen des Kerngeschehens der Tat. Die 16-Jährige habe einen > an den Tag gelegt, weil sie den Lebensgefährten ihrer Mutter nicht leiden könne.
Für Richter Alexander Hirschberg waren die Aussagen des Opfers dennoch glaubwürdig. >, sagte er an den Verteidiger gerichtet. > Die Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro reiche dennoch aus, weil es zu keinen schweren Verletzungen gekommen sei und der Täter bisher nicht vorbestraft war. Der Staatsanwalt hatte eine höhere Geldstrafe gefordert: > Der Verteidiger ließ offen, nach Rücksprache mit seinem Mandanten Rechtsmittel einzulegen.