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Mann droht mit einem Blutbad im Finanzamt - Fünf Monate auf Bewährung

Amtsgericht

Mann droht mit einem Blutbad im Finanzamt - Fünf Monate auf Bewährung

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    Mann droht mit einem Blutbad im Finanzamt - Fünf Monate auf Bewährung
    Mann droht mit einem Blutbad im Finanzamt - Fünf Monate auf Bewährung Foto: Alexander Kaya

    Im Jahr 1983 wurde das Finanzamt in Immenstadt zum Schauplatz eines blutigen Verbrechens. Damals stürmte ein Mann in das Gebäude und eröffnete das Feuer auf die Beamten.

    Fast 30 Jahre später wurde jetzt ein 43-Jähriger am Amtsgericht Sonthofen verurteilt, weil er damit gedroht hatte, es dem Attentäter von damals gleichzutun. Der Oberallgäuer hatte im Oktober vergangenen Jahres in einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin seines gesetzlichen Betreuers geäußert, dass er große Lust habe, eine Knarre zu nehmen und ebenfalls im Finanzamt einzumarschieren. Zudem verschickte er zwei Kurzmitteilungen an Bekannte, in denen er ebenfalls davon sprach, Finanzbeamte zu ermorden, führte die Staatsanwältin aus. Weil der Mann zudem eine Schusswaffe, die er besessen hatte, als verloren gemeldet hatte, griff die Polizei ein, um eine mögliche Gefahr abzuwenden. Die Beamten fanden beim Angeklagten, dem die Erteilung der Waffenbesitzkarte widerrufen worden war, zwar keine Waffe, aber Munition und Würgehölzer. Beides hätte er laut dem Waffengesetz nicht besitzen dürfen. So wurde der 43-Jährige wegen illegalen Waffenbesitzes und der Androhung von Mord oder Totschlag angeklagt.

    "Massig und besoffen"

    Wenn die Polizei jeden einsperren würde, der am Stammtisch damit drohe, einem Politiker etwas anzutun, "wären die Straßen ziemlich leer", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er entschuldigte sich aber für seine Drohung und beteuerte, nie vorgehabt zu haben, einem Finanzbeamten etwas anzutun. "Stinkmassig und besoffen", sei er gewesen, als er das Telefongespräch führte und die Kurzmitteilungen verschickte. Wegen seiner Steuerschuld von 36000 Euro droht der Mann sein Haus zu verlieren. Zudem wurden seine Konten gesperrt. "Ich kann mir nicht mal was zu essen kaufen", beschrieb der Mann seine schwierige Situation. Wegen einer psychischen Erkrankung sei er zudem nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Er bat das Gericht, von einer Geldbuße abzusehen: "Sie fassen einem nackten Mann in die Tasche", sagte er.

    Verurteilt wurde er dennoch. Richter Dr. Alexander Hirschberg verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die Geldbuße lag mit 750 Euro deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin (1500 Euro). Der Richter begründete sein Urteil mit dem illegalen Waffenbesitz und der schwerwiegenden Drohung, die der Angeklagte ausgesprochen hatte. "Sie haben ganz erhebliche Straftaten angedroht", sagte Hirschberg. "Wenn solche Drohungen in den Raum gestellt werden, müssen Sie damit rechnen, dass sie auch weitergegeben werden."

    Kein harmloses Gerede

    Zugunsten des Angeklagten sei die nachgewiesene psychische Erkrankung und der Alkoholeinfluss zu werten, dennoch habe der Mann bewusst die Drohungen ausgesprochen, die nicht mit harmlosem Stammtischgerede zu vergleichen seien. "Diese Drohungen können keineswegs hingenommen werden", so der Richter. "Sie können massive Ängste auslösen." Deswegen sei es auch nicht als Überreaktion zu werten gewesen, dass die Gegenseite die Drohungen ernst genommen hätte.

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