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Luxushotel am Füssener Festspielhaus: Bürgerbegehren ist zulässig

Unterschriftenzahl erreicht

Luxushotel am Füssener Festspielhaus: Bürgerbegehren ist zulässig

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    Planung für das Hotel am Festspielhaus, Stand Juni 2019
    Planung für das Hotel am Festspielhaus, Stand Juni 2019 Foto: Krause Bohne

    Das Bürgerbegehren zum geplanten Fünf-Sterne-Hotel am Füssener Festspielhaus ist zulässig. Das hat der Stadtrat am Dienstagnachmittag in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit entschieden. 1.078 Unterschriften wurden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren benötigt, laut Stadtverwaltung lagen 1.650 gültige vor. Wie berichtet, wehren sich der Kreisfischereiverein und der Bund Naturschutz gegen das Millionenprojekt am Ufer des Forggensees.

    Wie es nun weitergeht, lesen Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 10.07.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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