Die Angeklagten hielten sich die Hand, als das Urteil verkündet wurde. Für je ein Jahr müssen ein 26-Jähriger und seine gleichaltrige Freundin ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen wurden beide am Amtsgericht Sonthofen zu der Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Paar hatte im April Waren im Wert von 300 Euro aus einem Bekleidungsgeschäft in Immenstadt gestohlen. Dabei trugen der Mann und seine Freundin Messer in ihren Taschen - Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. >, führte der Staatsanwalt aus. >
Beide Täter haben ein lange kriminelle Vorgeschichte und waren erst wenige Monate vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Hinter Gittern lernten sie sich kennen, schrieben sich Briefe und zogen in eine gemeinsame Wohnung. Die 26-Jährige ist schwanger, eine Hochzeit sollte im nächsten Monat stattfinden.
Doch aus der gemeinsamen Zukunft wird jetzt erst mal nichts. Richter Dr. Alexander Hirschberg sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten bei dem Diebstahl gemeinschaftlich vorgegangen sind. >, sagte er. Zuvor hatten die Angeklagten ausgesagt, der 26-Jährige habe die Tat alleine begangen. Seine Freundin habe nichts von dem Diebstahl gewusst. Dagegen sprach aus der Sicht des Staatsanwalts, dass die Frau - die vorgab, eine Hose zurücklegen zu lassen - einen falschen Namen und eine falsche Telefonnummer hinterließ und gemeinsam mit ihrem Freund nach dem Verlassen des Ladens spurlos verschwand.
>, fleht der Angeklagte den Richter an. > Beide Angeklagte haben ein langes Vorstrafenregister - auch einschlägige Taten finden sich darunter. Der Diebstahl sei eine einmalige Dummheit gewesen, führte der Angeklagte aus. Er sei von den Drogen losgekommen und bereit, mit dem gemeinsamen Kind sein Leben von Grund auf zu ändern. >, sagte der Angeklagte. >
Das war dem Richter nicht genug. >, sagte Hirschberg. Eine Bewährung sei auch deshalb nicht möglich, weil die Angeklagten in der Vergangenheit wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen hätten. > Es sei zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es positive Entwicklung im Leben der beiden Angeklagten gebe - das hatten auch Berichte der Bewährungshelfer bestätigt - doch diese reichten nicht für eine positive Sozialprognose aus.
>, sagte der Richter. > Die Angeklagten kündigten allerdings an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.