Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage eines Oberstdorfers abgewiesen, der rechtlich gegen den Neubau der Nebelhornbahn vorgehen wollte, so die Allgäuer Zeitung. Unter anderem, weil der Anwohner durch die neue Zehner-Kabinen-Anlage nicht anders oder stärker betroffen sei als durch die bisherige Anlage. Grund für die Klage war, dass sich der Oberstorfer durch den Schatten beeinträchtigt fühle, den die Kabinen auf seine Wohnung werfen würden. Außerdem wolle er nicht, dass Fahrgäste auf seinen Balkon und durch das Fenster schauen könnten. Damit war der Anwohner nicht alleine, er wurde von mehreren Nachbarn unterstützt. Der Oberstorfer hatte vor dem Prozess 192 Unterschriften gesammelt, erklärt die Allgäuer Zeitung.
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Weg für die neue Nebelhornbahn ist frei