Nach intensiven Bekämpfungsmaßnahmen hat die Europäische Kommission beschlossen, Bayern als BHV1-freie Region anzuerkennen, also auch den Landkreis Oberallgäu. Der Begriff BHV1 fasse zwei Rinderkrankheiten (IBR und IPV) zusammen, die für den Menschen ungefährlich seien, bei Rindern aber große Verluste verursachen könnten, teilt das Landratsamt Oberallgäu mit. Folgende Gebiete gehören zur BHV1-freien Region: Österreich, Südtirol, Finnland, Dänemark, Schweden und Bayern. Innerhalb dieses Gebietes ist laut Mitteilung ein Handel ohne zusätzliche Quarantänevorschriften möglich. Das bedeute freilich auch, dass das Verbringen von Rindern aus anderen Regionen oder Bundesländern nach Bayern nur bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen und mit zusätzlichen Bescheinigungen möglich ist.
An der generellen Untersuchungspflicht der Rinderbestände auf BHV1 und der allgemeinen BHV1-Freiheitsbescheinigung ändert sich laut Landratsamt innerhalb Bayerns momentan nichts.
Auskünfte zum Thema gibt das Veterinäramt, Telefon 0 83 21/612-490.