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Immenstädter erhält harte Strafe für verbotenes Messer

Recht

Immenstädter erhält harte Strafe für verbotenes Messer

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    Immenstädter erhält harte Strafe für verbotenes Messer
    Immenstädter erhält harte Strafe für verbotenes Messer Foto: beck

    Der 25-jährige Immenstädter fiel aus allen Wolken. Weil die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung ein Butterfly-Messer gefunden hatte, wurde ein junger Mann am Amtsgericht Sonthofen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze à 40 Euro) verdonnert. Der vorbestrafte Mann verstand die Welt nicht mehr. "Ich hab das Messer schon, seit ich zwölf Jahre alt bin", sagte er vor Gericht.

    >. Doch Richter Dr. Alexander Hirschberg zeigte kein Verständnis für das Unwissen des 25-Jährigen und verurteilte ihn wegen > Fehlendes Unrechtsbewusstsein bei dem Besitz von Gegenständen, die nach dem Waffengesetz verboten sind, ist keine Seltenheit. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht reagierte ein Angeklagter ebenfalls überrascht, als ihm vorgeworfen wurde, sogenannte > (Würgehölzer) zu besitzen. >, lautete auch hier die Entschuldigung. > Auch er wurde verurteilt.

    Waffengesetz wurde verschärft

    Das Gesetz definiert Waffen als >. Im Jahr 2008 wurde das Waffengesetz in Bezug auf > verschärft. Durch das Verbot von bestimmten Messerarten sollten Gewalttaten eingedämmt werden.

    Verboten sind das Führen von > (Gegenstände, die ungefährlich sind, echten Waffen aber täuschend ähnlich sehen), Hieb- und Stoßwaffen, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter.

    Aber was soll man tun, wenn man noch illegale > zu Hause hat? In der Regel soll man die Waffe zur kostenlosen Vernichtung beim Landratsamt oder bei jeder Polizeidienststelle abgeben. >, sagt Brigitte Klöpf, Pressesprecherin im Landratsamt. > Die Gegenstände müssen in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden.

    Rund 350 Waffen aller Art wurden allein 2010 im Landratsamt abgegeben, berichtet Kai Bomans, Leiter der Abteilung, die sich mit Waffenrecht befasst. Die Waffen werden dann ausnahmslos zur Vernichtung an das Landeskriminalamt weitergeleitet.

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