Ein württembergischer Fahrlehrer darf in Memmingen keine Fahrschule eröffnen, hat gestern das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden. Denn es sei "nicht zu erwarten, dass er seinen Pflichten nachkommt." Der Kläger betreibt bereits andernorts eine Fahrschule und ist bei einem Autozulieferer beschäftigt. Deswegen sei es zeitlich unmöglich, die geplante Fahrschule ordentlich zu betreiben.
Fahrschule Mm